Suche:

Geben Sie ein oder mehrere Suchwörter ein.



Energieprojekte vor Ort unterstützen und von der regionalen Wertschöpfung profitieren

 

Broschüre Ökonomie

1 Einleitung

Klimaschutzmanager*innen und Energiewendebeauftragte sind in Bezug auf die ökonomischen Entwicklungen im Zuge der Energiewende damit beauftragt, einen Transformationsprozess anzuleiten, der die Interessen einer Vielzahl von Akteuren betrifft.

Gründe dafür sind die Vielzahl benötigter Investor*innen, die die notwendigen Investitionen aufbringen und der grundlegende Umstrukturierungsprozess der Energiewende. Wurde Energie in der Vergangenheit zentral in Großkraftwerken durch wenige Energieanbieter produziert, wird diese Struktur im Zuge der Energiewende dezentralisiert. Kleine verstreute Erneuerbare Energien Anlagen (EEA) ersetzen zentrale Großkraftwerke und erzeugen die nötige Energie.1 Dadurch werden zukünftig ländliche Regionen stärker von räumlichen Veränderungen durch den Ausbau betroffen sein als dies im fossilen Energiesystem der Fall war und es entstehen für diese Anlagen und die dazugehörigen Netzinfrastrukturen neue Steuerungs- und Koordinationsanforderungen.

Diese Dezentralisierung stellt eines der wichtigsten Versprechen der regionalen Energiewende dar. Mit ihr werden auch die Wertschöpfungspotenziale im regionalen Kontext neu verteilt, die dadurch nicht mehr wenigen zentralen Orten vorbehalten bleiben. Aufgrund der Raumwirksamkeit der EEA konkurrieren diese jedoch auch mit bereits etablierten Geschäftsfeldern um begrenzte Flächen. Das birgt großes Konfliktpotential für die Realisierung konkreter Erneuerbarer-Energien-Projekte.

Um die neuen Wertschöpfungsmöglichkeiten der Energiewende für die Region produktiv zu machen, braucht es folglich eine erfolgreiche Koordination der Handlungen unterschiedlichster beteiligter Akteure. Diese ökonomische Handlungskoordination der Energiewende ist vergleichbar mit der Leitung eines regionalen Unternehmens, das einen erfolgreichen Business-Plan benötigt, um am Markt bestehen zu können. Erfolg verspricht ein solcher Business-Plan nur, wenn eine Reihe aufeinander aufbauender Komponenten zusammenkommen: Schlüsselpartner*innen müssen gesucht und eingebunden, Schlüsselaktivitäten geplant und durchgeführt, Kundenbeziehungen aufgebaut und Umsatzquellen identifiziert werden.

Die regionale Energiewende fordert seitens der verantwortlichen Personen in der Kommune umfassende Maßnahmen, um den regionalen ökonomischen Erfolg der Energiewende zu gewährleisten. Kommunen besitzen eine wichtige Steuerungsfunktion hinsichtlich privater Initiativen für Erneuerbare Energien Projekte: Sie müssen zunächst wichtige Voraussetzungen schaffen, um eine Projektumsetzung unter Beteiligung von Investoren, Betreibern etc. möglich zu machen. Dazu zählen Vorarbeiten wie die Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergie im Rahmen der Bauleitplanung oder die Kommunikation von Möglichkeiten und Grenzen für die Realisierung einzelner Projekte vor Ort. Zudem können die Kommunen selbst als Investoren vorangehen und z.B. Photovoltaikanlagen auf ihren Liegenschaften installieren. Doch wie können diese Herausforderungen für die Kommune erfolgreich gemeistert werden?

Die Broschüre „Ökonomie“ unterstützt die Verantwortlichen für Klimaschutz und Energiewende dabei, produktive Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Erneuerbare-Energien-Vorhaben in ihrer Region zu schaffen.

Die folgenden Kapitel diskutieren basierend auf den Erfahrungen des Bundesforschungsprojektes EnAHRgie im Landkreis Ahrweiler wichtige Aspekte, die für eine ökonomisch erfolgreiche Handlungskoordination beachtet werden müssen. Im Stile eines Business-Plans wird dabei systematisch auf die verschiedenen ökonomischen Aspekte der Energiewende aufmerksam gemacht.

Als methodische Grundlage und damit Rahmen für die Gestaltung von Geschäftsmodellen dient in dieser Broschüre das Business-Model-Canvas.2 Dies ermöglicht eine systematische Betrachtung und Gewichtung einzelner Komponenten und Erfolgsfaktoren eines Geschäftsmodells, ohne dabei die wesentlichen Zusammenhänge aus dem Blick zu verlieren. Daraus ergeben sich die folgenden inhaltlichen Schwerpunkte:

Schlüsselpartner*innen: Partner*innen, die Aktivitäten übernehmen oder Ressourcen zur Verfügung stellen.

Nutzenversprechen: Das Angebot, das von Wert für Kunden ist; das eine Lösung für ein Problem des Kunden oder anderer Betroffener darstellt; ein Nutzen, der den Kundenbedarf befriedigt.

Schlüsselaktivitäten: Notwendige Aktivitäten und Organisation zur Realisierung des Nutzenversprechens.

Schlüsselressourcen: Erforderliche Ressourcen zur Realisierung der Nutzenversprechen.

Kundensegmente: Zielgruppen; Nutzer*innen der Nutzenversprechen.

Kundenbeziehungen, Kanäle: Kommunikation und Übertragung von geschaffenen Werten an die Kunden.

Kostenstruktur: Mit den Ressourcen, Aktivitäten, Übertragung zusammenhängenden Kosten.

Umsatzquellen: Generieren von Erträgen für die geschaffenen Werte/Nutzenversprechen.3

Abbildung 1: Business Model Canvas; Quelle: Osterwalder/Pigneru 2011.2

In der Praxis erfolgreiche Geschäftsmodelle müssen, unabhängig von der initiierenden Instanz, für alle genannten Bereiche tragfähige Konzepte vorweisen können. Hinweise dazu liefern die folgenden Kapitel.

Mit dieser Broschüre will das EnAHRgie-Projekt seine mehrjährigen Erfahrungen im Bereich der Ökonomie der Energiewende teilen und für die praktische Arbeit der Klimaschutzmanager*innen und Energieverantwortlichen in anderen Kommunen fruchtbar machen. Das Bundesforschungsprojekt hat von 2014-2017 ein Energiekonzept für den Landkreis Ahrweiler (Rheinland-Pfalz) mit vielen Lösungsvorschlägen für aktuelle Probleme aus der Praxis der Energiewende entwickelt. Hierzu gehören neben grundlegenden technischen Fragen zum energetischen Potential einer Kommune (Leitfaden Technik) auch Fragen der bürgerlichen Mitbestimmung und Partizipation (Leitfaden Partizipation) sowie der Verstetigung von Nachhaltigkeitsinitiativen und ihrer Vernetzung (Leitfaden Kooperation).

2 Schlüsselpartner*innen

Die Rahmenbedingungen von Energiewendevorhaben haben sich in der Vergangenheit mehrfach verändert und auch zukünftig ist mit Anpassungen zu rechnen. Auslöser dafür können beispielsweise Entwicklungen bei den Preisen von Anlagen und Rohstoffen sein. Außerdem müssen technologische Innovationen und die Auswirkungen gesetzlicher Regelungen bei der Projektgestaltung und Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.

Veränderungen bei den Rahmenbedingungen können auf lokaler oder regionaler Ebene kaum beeinflusst werden. Insbesondere raumwirksame Projekte wie Windenergie, Freiflächen-Photovoltaik oder Biogasanlagen erfordern jedoch eine Vorlaufzeit von teils mehreren Jahren und entsprechende Planungssicherheit.

Kommunale Akteure wie Energiewende- und Klimaschutzverantwortliche können dazu beitragen, diesen Konflikt zwischen langfristiger Planung und sich rapide ändernden Rahmenbedingungen aufzulösen, indem sie auf lokaler und regionaler Ebene ein stabiles Netzwerk schaffen, innerhalb dessen sich die Beteiligten gegenseitig unterstützen und so auf negative äußere Entwicklungen schneller und besser reagieren können. Die lokale Energiewende betrifft zahlreiche Akteure (Stakeholder), die entweder gestaltend mitwirken oder aber durch Energiewendemaßnahmen tangiert wären. Gerade deren vielfältige und zum Teil widersprüchliche ökonomische Interessen führen dabei dazu, dass die gesellschaftliche Koordination der Energiewende nicht nur von der Bundes- oder Landesgesetzgebung abhängt.

Unter Berücksichtigung der verschiedenen Einflussfaktoren ist es möglich, das Zusammenspiel der Akteure zu koordinieren. Dadurch steigen die Chancen auf eine höhere „Energiewende-Rendite“ für alle Beteiligten. Voraussetzung dafür ist allerdings, in einem ersten Schritt Klarheit über die Stakeholder zu erlangen und die eigentlichen Schlüsselpartner*innen zu identifizieren.

Die wichtigsten Akteursgruppen für die lokale und regionale Energiewende sind:

  • Die öffentliche Hand, bestehend aus Politik und Verwaltung, kann vor allem mit Hilfe ihrer Planungskompetenz Anreize für Investoren schaffen, sich vor Ort niederzulassen. Hinzu kommt ihre politische Kompetenz, zwischen unterschiedlichen Akteuren zu vermitteln. Die öffentliche Hand kann außerdem finanzielle und personelle Ressourcen einsetzen, um der Energiewende den Weg zu bereiten.

  • Unternehmen besitzen eine besondere Bedeutung, da sie oft als Investor*innen und Betreiber*innen auftreten und im Rahmen ihrer eigenen Geschäfte Wert auf Nachhaltigkeit legen können. Gleichzeitig besteht häufig eine besondere Abhängigkeit von einer stabilen Energieversorgung.

  • Bürger*innen spielen aufgrund ihres ökonomischen Kapitals sowie ihres gesellschaftlichen Einflusses eine wichtige Rolle. Sie sind jedoch auch in besonderer Weise von negativen Auswirkungen der Energiewende betroffen.

  • Vereine und Verbände sind auf lokaler Ebene zentrales Sprachrohr unterschiedlicher Interessenkonfigurationen zwischen den Akteuren, entfalten dabei aber auch eine eigene institutionelle Dynamik.

Für jedes Handlungsfeld (Wind-, Solar-, Bioenergie, Geothermie usw.) gibt es bestimmte dominierende Akteure, die aufgrund ihrer spezifischen Rollen in bestimmten Phasen des Energiewendeprozesses zum erfolgskritischen Faktor werden. Das Wissen darüber, wie regionalwirtschaftliche Aspekte ihre Bedeutung als treibende Motive dieser Akteure generieren, kann deshalb zum Ausgangspunkt für Lösungsansätze zur Förderung der lokalen Energiewende werden.

Eine Checkliste mit einer beispielhaften Auflistung von wichtigen Akteuren, mit denen im Rahmen des EnAHRgie-Projektes zusammengearbeitet wurde, wird auf der nächsten Seite präsentiert. Diese kann als Vorlage dienen, um nach vergleichbaren Akteuren in der eigenen Kommune zu suchen und diese als Schlüsselpartner*innen in entsprechende Energiewende-Netzwerke einzubeziehen.

Tabelle 1: Checkliste: Akteure der lokalen und regionalen Energiewende

Checkliste: Akteure der lokalen und regionalen Energiewende
Träger der Regionalplanung
Kreistag
Kreisverwaltung
Träger der Regionalplanung
Kreistag
Kreisverwaltung
Politische Akteure (z.B. Parteipolitiker*innen)
Kommunalverwaltung
Benachbarte Gebietskörperschaften/Regionen
Kommunale Spitzenverbände
Träger öffentlicher Belange (Verwalter öffentlicher Sachbereiche insbesondere Behörden)
Informelle Koordinierungsgremien (z.B. Bürgermeister*innengespräche)
Privatpersonen (z.B. als Grundstückseigentümer*innen, Wähler*innen,…)
Regionale Wirtschaft (Industrie, Handwerk)
Regionale Finanzwirtschaft
Überregionale Finanzwirtschaft
Interessensverbände (z.B. Tourismusverbände, Naturschutzorganisationen)
Bürgerinitiativen (z.B. für/wider den Ausbau der Erneuerbaren Energien)
Regionale Netzbetreiber
Überregionale Netzbetreiber
Regionale Energieversorger
Überregionale Energieversorger
Energiegenossenschaften
Energieberater & - agenturen (dena, Landesagenturen, Beratungsunternehmen und -büros)
Interkommunale Netzwerke
Wissenschaftliche Einrichtungen
Medien

3 Nutzenversprechen: Energiewende lohnt sich für alle

Herausforderung Lösungsansätze
Während einige Akteure sich eher Gewinne im Zuge der Energiewende versprechen, befürchten andere eher negative Auswirkungen. Positive und negative Effekte müssen deshalb in ihren Auswirkungen auf die Akteure untersucht und gegenübergestellt werden. Übertreffen die positiven die negativen Effekte, kann dann zwischen den Akteuren ein Ausgleichsmechanismus geschaffen werden, der die positiven und negativen Effekte ausgleicht und dadurch einseitige Belastungen einzelner Akteure vermeidet. Abschätzung der Wertschöpfungspotenziale unterschiedlicher Ausbauszenarien unter Einbeziehung der (Schlüssel-)Partner*innen.
Abschätzung negativer Effekte auf Akteure im Umkreis von EEA.
Gewinnbeteiligung der Kostenträger durch Etablierung von Ausgleichsmechanismen.

Ausgangspunkt für ein regionalwirtschaftliches Geschäftsmodell ist das mit der lokalen Energiewende verbundene Nutzenversprechen. Im Vordergrund stehen dabei die Realisierung einer auf Erneuerbaren Energien basierenden Strom- und Wärmeversorgung sowie der damit verbundene Beitrag zum Klimaschutz. Zusätzlich zu diesem vergleichsweise abstrakten Nutzen soll die Region insgesamt wirtschaftlich von der Energiewende profitieren und dadurch neue Umsatzquellen erschließen. Wenn sich die Transformation der Energieversorgung aber tatsächlich für alle lohnen soll, ist eine umfassende Betrachtung positiver und negativer Auswirkungen erforderlich.

Nur wenn sowohl Vor- als auch Nachteile (Nutzen und Kosten) von Erneuerbare-Energien-Projekten hinreichend dargelegt, mit den Betroffenen diskutiert und dabei Lösungen z.B. zur Umverteilung von Kosten einzelner besonders benachteiligter Akteure gemeinsam entwickelt worden sind, wird das Nutzenversprechen für alle Akteure greifbar und nachvollziehbar (siehe Leitfaden Partizipation). Dies ist wiederum Voraussetzung dafür, dass diese als Schlüsselpartner*innen gewonnen werden können. Die für einen solchen Beteiligungsprozess erforderliche transparente Informationsgrundlage kann mit Hilfe eines Vorgehens in vier Schritten geschaffen werden.

Energiewende lohnt sich für alle - Vier Schritte zum Nutzenversprechen
Erster Schritt: Abschätzung der regionalen Wertschöpfungspotenziale unter Nutzung bestehender Onlineangebote oder mit Unterstützung durch externe Dienstleister*innen.
Zweiter Schritt: Identifizierung möglicher Lasten und potenzieller Hauptlastenträger*innen.
Lokalisierung betroffener Akteure (z.B. Unternehmen) im Umkreis von Windkraftanlagen und Ermittlung potenzieller negativer Effekte.
Dritter Schritt: Einbindung potenzieller Hauptlastenträger*innen durch direkte und frühzeitige Kommunikation der zu erwartenden potenziell negativen Auswirkungen für die betroffenen Akteure. Aushandlung und Garantie eines Ausgleichsmechanismus.
Vierter Schritt: Einführung eines Monitoring-Systems zur Erfassung der tatsächlichen Auswirkungen, beispielsweise durch die Erhebung von Besucher*innenzahlen (Tourismus) oder von Immobilienpreisen vor und nach dem Bau von EE-Anlagen.
Kompensation negativer Auswirkungen in den Fällen, in denen die Energiewende sonst zu einer (wirtschaftlichen) Verschlechterung der Situation führen würde. Beispielsweise in Form von direkten Transferzahlungen an Lastenträger*innen oder als Beitrag zu regionalen Infrastrukturprojekten, von denen die Lastenträger*innen profitieren.

3.1 Regionale Wertschöpfungspotenziale (1. Schritt)

Herausforderung Lösungsansatz
Entscheidungen zur Realisierung von EE-Vorhaben basieren heute in der Regel auf einer individuellen Nutzenbewertung. Darüber hinausgehende Wertschöpfungseffekte und deren Verteilung bleiben weitgehend unbeachtet. Abschätzung der Wertschöpfungspotenziale unterschiedlicher Ausbauszenarien unter Einbeziehung der (Schlüssel-)Partner\*innen.

Der Begriff Wertschöpfung bezieht sich im Allgemeinen auf die erbrachten Leistungen eines wirtschaftlichen Akteurs und dessen Beitrag zur Volkswirtschaft abzüglich der Dienste und Produkte, die bei der Erbringung dieser Leistungen von anderen Akteuren bezogen wurden. Die regionale Wertschöpfung entsteht in einem definierten geographischen Gebiet nicht als Beitrag eines einzelnen Unternehmens, sondern als Leistung der gesamten Region. Die regionale Wertschöpfung umfasst daher die Gesamtheit der Leistungen (Umsatzquellen) regionaler Unternehmen sowie der dadurch erzeugte Nutzen für die Kommunen, abzüglich der von anderen Regionen erbrachten Leistungen. Regionale Wertschöpfung vereint entsprechend den privatwirtschaftlichen und den kommunalpolitischen Nutzen aus dem Umstieg auf Erneuerbare Energien und eignet sich deshalb als Ziel- bzw. Erfolgsgröße.4

Zur Förderung der regionalen Energiewende sollte deshalb bei der Kommunikation an die Bevölkerung herausgestellt werden, dass alle Bürger*innen (und nicht nur die Investor*innen) durch die positiven Wertschöpfungseffekte profitieren. Von besonderer Bedeutung ist dabei die sogenannte induzierte Wertschöpfung. Dieser Teil der Wertschöpfung ergibt sich aus Folgeeffekten der direkten Gewinne bei den am Bau und Betrieb beteiligten Unternehmen und Mitarbeiter*innen. Die Einkommen und Gewinne regional Beschäftigter sowie ihrer Unternehmen werden zumindest in Teilen für Dienstleistungen, Güter usw. anderer regionaler Unternehmen ausgegeben und führen dadurch zu weit verbreiteten zusätzlichen Einnahmen bei beispielsweise Bäcker*innen, Friseur*innen oder Ärzt*innen.

Um das Nutzenversprechen des Ausbaus Erneuerbarer Energien als Energiewende- oder Klimaschutzbeauftragte für sich nutzen zu können, muss die erzielte Wertschöpfung zunächst berechnet bzw. abgeschätzt und anschließend kommuniziert werden.

Für eine exakte Schätzung der Wertschöpfungseffekte sind komplexe Datenerhebungs- und Berechnungsmethoden notwendig, die nur von externen Dienstleister*innen übernommen werden können. Näherungsweise Berechnungen der regionalen Wertschöpfungseffekte sind allerdings auch über kostenlos zur Verfügung gestellte Online-Wertschöpfungsrechner des IÖW5 und Difu6 möglich. Diese können bereits sehr hilfreich sein, um eine ungefähre Idee von den positiven Effekten für die Region zu bekommen.

Detaillierte Berechnungen wurden bislang vom IfaS (www.stoffstrom.org), IÖW (www.ioew.de) sowie innerhalb einer BMVBS-Studie zum Thema „Strategische Einbindung regenerativer Energien in regionale Energiekonzepte“7 durchgeführt. Sowohl das IfaS als auch das IÖW nehmen entsprechende Aufträge entgegen.

Abbildung 2: Darstellung Regionale Wertschöpfung

Die Bedeutung der Wertschöpfung im Landkreis Ahrweiler sowie ihre Berechnung
Wie die Bevölkerungsumfrage im Landkreis Ahrweiler zeigte, fordern 35% der Befragten eine unmittelbare finanzielle Beteiligung. 60% bzw. 65% der Befragten empfinden es als wichtig, dass ein genereller finanzieller Nutzen aus dem Anlagenbau gezogen werden kann bzw. zumindest die lokale Wirtschaft profitiert. An diese Bedeutung kann die Kommunikation entsprechender Wertschöpfungsberechnungen anschließen. Im Rahmen von EnAHRgie wurden anhand dreier Ausbauszenarien die durch den Bau und Betrieb von EEA zu erwartenden Wertschöpfungsgewinne berechnet. Im Projekt konnten diese ressourcenaufwendigen Berechnungen durchgeführt werden, da die beteiligten Projektpartner*innen in der Vergangenheit bereits Erfahrungen mit Analysen dieser Art sammeln und auf eine bereits erarbeitete Methodik und Daten zurückgreifen konnten. Je nach Ausbaugrad der Erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 wurden im Rahmen des Projekts EnAHRgie (direkte und induzierte) Wertschöpfungsgewinne zwischen 4,2 Mio. Euro und 31 Mio. Euro ermittelt, was 11, respektive 66 Vollzeitäquivalenten entspricht. Das bedeutet, im genannten Zeitraum könnten mindestens 11, maximal 66 Arbeitsplätze mit für Rheinland-Pfalz durchschnittlichen Bruttolöhnen geschaffen werden.
Regionalmedien sind ein wichtiges Instrument des politischen Willensbildungsprozesses. In Ahrweiler wurde dies durch eine Vielzahl von Leserartikeln zu entsprechenden EEA-Projekten deutlich. Eine entsprechende Präsenz und Informationspolitik, auch in sozialen Medien, kann dabei helfen, die Vorteile der Energiewende offensiv zu bewerben.

3.2 Ermittlung der Kosten und weiterer negativer Auswirkungen (2. Schritt)

Herausforderung Lösungsansatz
Positive Aspekte der Energiewende gehen oft unter im regionalen Protest gegen Windräder, Biogasanlagen oder Freiflächen-PV. Versachlichung des Diskurses durch transparente Auseinandersetzung mit negativen Auswirkungen wie z.B. die Wertminderung von Immobilien oder Einbußen in der Tourismusbranche.

Dass der unmittelbare Nutzen der Energiewende für die Region nicht wahrgenommen wird, liegt auch daran, dass Anwohner*innen, Bürgermeister*innen und lokale Gast-, Land-, Forstwirtschafts- oder andere Betriebe erhebliche Einbußen im etablierten Geschäft befürchten. Grund dafür sind die erwarteten negativen Auswirkungen eines EEA-Standortes auf seine Umgebung, entweder indem die direkte Nutzung der Flächen, auf denen die EEA installiert wird, nicht mehr möglich ist oder indem diese durch ihre räumliche Wirkung zu einer Wertminderung der Flächen in ihrer Umgebung führen. Wenn Energiewendebeauftragte den Nutzen von Erneuerbaren Energien für die Region vermitteln wollen, dürfen sie die damit verbundenen Kosten deshalb nicht vernachlässigen. Nur wenn den lokalen Akteuren vor Ort ehrlich und transparent vermittelt werden kann, dass der Nutzen die Kosten überwiegt, können lokale Betriebe, Bürgermeister*innen und die Anwohner*innen als strategische Schlüsselpartner*innen für lokale Energiewendeprojekte gewonnen werden. Gelingt dies hingegen nicht, ist damit zu rechnen, dass politische Entscheidungsträger*innen oder Gemeinderäte Flächen nicht für den Bau von EEA freigeben oder sogar im Nachhinein Bauvorhaben gestoppt werden müssen, wenn Klagen gegen diese erfolgreich sind. (z.B. bei Betroffenheit eines/r Anwohner*in (§ 42 II VwGO). Und auch Vereine oder Verbände können auf Basis des EU-Rechts Verbandsklagen gegen Bauprojekte anstrengen, bspw., wenn von diesen Umwelteingriffen zu befürchten sind.

Des Weiteren sind die Vor- und Nachteile des Ausbaus der Erneuerbaren Energien oft räumlich ungleich verteilt. So kann es innerhalb der Region Teilgebiete geben, die besonders profitieren (z.B. zentrale Orte, in denen Unternehmen Gewinne durch eine verbesserte Auftragslage in der Region erwirtschaften, auch wenn auf dem Gebiet dieses zentralen Orts gar keine Anlagen gebaut werden) und andere, die eher die negativen Konsequenzen tragen (z.B. Kommunen im Umkreis von EEA, die mit den negativen Auswirkungen wie Landschaftseingriffen, erhöhtem Verkehrsaufkommen usw. und in der Folge sinkenden Hauspreisen und Tourismuseinnahmen leben müssen, ohne an den Gewinnen beteiligt zu sein). Besonders umstritten ist der Ausbau der Windenergie, gegen den drei Gründe angeführt werden:

  1. Infraschall: Anwohner*innen fürchten physische und psychische Beeinträchtigungen durch Schall mit besonders niedriger Frequenz, der unterhalb der menschlichen Hörschwelle liegt und daher in der Regel nicht wahrnehmbar ist. Diese Befürchtungen konnten aus wissenschaftlicher Perspektive mittlerweile widerlegt werden.8

  2. Schattenwurf: Der als unangenehm empfundene Schattenwurf von Windkraftanlagen wird durch den Rotor der Anlage erzeugt. Anwohner*innen befürchten dabei insbesondere periodisch auftretende Helligkeitsschwankungen9. Aufgrund der geltenden Abstandsregelungen sollten Anwohner*innen jedoch auch vor diesen Beeinträchtigungen geschützt sein.

  3. Beeinträchtigung des Landschaftsbilds: Viele Anwohner*innen empfinden Windkraftanlagen als unästhetisch und damit als Beeinträchtigung des Landschaftsbilds. Die Bewertung des Landschaftsbilds beruht auf persönlichen Sichtweisen und kulturellen Einstellungen und lässt sich daher nur schwierig beeinflussen. Befürworter*innen der Windenergie werden die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds vermutlich weit weniger stark empfinden als Kritiker*innen dieser Technologie.10

Obwohl bereits zwei der drei wesentlichen Gründe gegen den Ausbau der Windenergie wissenschaftlich widerlegt bzw. politisch ausgeräumt wurden, kann die subjektive Wahrnehmung dieser Kritikpunkte weiterhin Geltung besitzen und ist besonders konfliktbehaftet. Aus diesem Grund betrachten diverse Studien aus dem In- und Ausland vor allem die mit dieser Technologie verbundenen möglichen negativen Folgen und Konflikte. Obwohl auch andere raumwirksame Anlagen oft umstritten sind, existieren über ihre möglichen negativen Auswirkungen bislang nur wenige Studien. Aus diesem Grund behandelt auch diese Broschüre ausschließlich die negativen Effekte von Windenergieanlagen.

Protest gegen den Ausbau von Erneuerbaren Energien im Landkreis Ahrweiler
Wie die vielen kritischen Bürgerinitiativen (insbesondere gegen den Ausbau der Windkraft) im Landkreis Ahrweiler zeigen, sind den Bürger*innen die potentiellen Kosten des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sehr bewusst. Neben den Bürgerinitiativen äußerten sich auch Wirtschaftsvertreter*innen von Tourismus- und Forstwirtschaftsverbänden in Interviews sehr kritisch hinsichtlich der befürchteten Folgen, die ein Ausbau der Erneuerbaren Energien für ihre Geschäftsfelder bedeuten könnte. Und zuletzt konkurrieren in Ahrweiler auch Politiker*innen um die Ansiedlung von EEA-Projekten, bzw. setzen sich gegen diese ein, wenn sie in konkurrierenden Gemeinden geplant werden. Dieser Protest spiegelte sich auch medial in Leserbriefen wider und erreichte dadurch weite Teile der Bevölkerung.
Auch die im EnAHRgie-Projekt durchgeführte repräsentative Bevölkerungsumfrage bestätigte, dass sich ein kleiner Teil der Befragten (ca. 5%) aktiv gegen den Bau von Windkraftanlagen ausspricht, beispielsweise in Form von Unterschriftenaktionen, den Kontakt zu Abgeordneten oder die Überzeugungsarbeit im persönlichen Umfeld. Knapp 30%, respektive 40% sehen zudem die Gefahr einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Stromtrassen und Anlagen. Ebenso fürchten sich 30% vor Lärm oder Geruchsemissionen. Hinzu kommen weitere 30%, die die Auswirkungen von Anlagen zumindest teilweise kritisch sehen, sodass sich eine kritische Masse von bis zu 70% der Befragten ergibt.

3.2.1 Kosten der Tourismusbranche

Herausforderung Lösungsansatz
Viele Bürger*innen und Vertreter*innen der Tourismuswirtschaft haben die Sorge, dass es durch den Ausbau Erneuerbarer Energien zu massiven Einbußen in der regionalen Tourismuswirtschaft kommt. Eine frühzeitige Weitergabe von Informationen und Einbindung der Tourismuswirtschaft in den Planungsprozess kann unangemessene Ängste reduzieren und zu neuartigen „grünen“ Tourismuskonzepten führen. Praktische Ansätze wie die Querfinanzierung von touristischen Attraktionen mittels Einnahmen aus Energieprojekten führen zur Kompensation von monetären Einbußen.

Aufgrund der von Kritiker*innen angeführten Gründe gegen den Ausbau der Windkraft befürchten Tourismusbetriebe und politische Vertreter oft Besucher*innenrückgänge und einen Imageverlust für die eigene Region, wenn ein Ausbau der Windenergie stattfindet. Da der Tourismus neben seiner wirtschaftlichen Bedeutung viele Angebote schafft, die auch von Einheimischen genutzt werden können, ist die Wertschätzung dieses lokalen Wirtschaftszweiges in der Bevölkerung sehr hoch und besitzt in der Politik einen hohen Stellenwert.

Gleichzeitig beruhen die Ängste jedoch oft auf Annahmen, welche nicht selbst Teil der Diskussion sind oder auf Halbwahrheiten beruhen, die die Realität ungenügend widerspiegeln. Aus diesem Grund können die Gegner*innen von EEA-Projekten oft kaum fundierte Aussagen über die zu erwartenden negativen Effekte treffen, weil diese in der Realität tatsächlich nicht so beobachtet werden können, wie dies befürchtet wird.

Identifikation der Lastenträger*innen und Berechnung ihrer Kosten: Der Literatur zufolge könnten bei einem starken Ausbau der Windenergie leichte Besucher*innenrückgänge von 1-3 Prozentpunkten zu verzeichnen sein.11 Dabei ist davon auszugehen, dass diejenigen Betriebe die größten Nachteile zu tragen haben, die in relativer Nähe zu den Windkrafträdern liegen. Diese müssen folglich besonders in den politischen Prozess einbezogen werden.

Mögliche Folgen einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Erneuerbare Energien am Beispiel der Prädikatisierung von Wanderwegen im Landkreis Ahrweiler
Windkraft- oder PV-Freiflächenanlagen, aber auch ein verstärkter Anbau von Energiepflanzen wie Mais oder Raps (für die Erzeugung von Strom und Wärme in Biogas-/Biomasseanlagen), wurden in Gesprächen mit Vertreter*innen der Tourismuswirtschaft im Landkreis Ahrweiler wiederholt als Gefahr an Rhein und Ahr bewertet, weil die Befürchtung eines Attraktivitätsverlustes der Region durch einen landschaftsbild-prägenden Einfluss der Anlagen besteht.
Bedingt ist die Situation durch die Feststellung, dass zahlreiche und v. a. ältere Gäste aufgrund der landschaftlichen Attraktivität den Landkreis als Tourismusdestination auswählen. Der Genuss der Landschaft sowie die Korrespondenz zwischen historischen Bauwerken innerhalb dieser Landschaft stehen im Mittelpunkt des Interesses der Besucher*innen.
Augenscheinlich förderlich für den Besuch von an Landschaft und Natur interessierten Tourist*innen ist das Vorhandensein prädikatisierter Wanderwege. Diese Prädikatisierung wird in Deutschland von zwei Organisationen (Deutscher Wanderverband – „Qualitätsweg Wanderbares Deutschland“ sowie Deutsches Wanderinstitut e. V. – „Deutsches Wandersiegel“) für jeweils drei Jahre vergeben, die zugrundeliegenden Kriterien werden durch Befragungen erhoben und unterliegen somit einem Wandlungsprozess. In den Bewertungskatalogen beider Organisationen finden sich Kriterien mit direktem oder indirektem Einfluss auf eine Prädikatisierung aufgrund der Existenz großräumiger EE-Anlagen.
Ein Interview mit dem Deutschen Wanderverband ergab, dass bisher noch keine Prädikatisierung an einem Windrad gescheitert ist, problematisch sei eher die zunehmende Asphaltierung ehemals naturbelassener Wege, um die Energieerzeugungsanlagen zu erreichen. Das Institut bestätigt diese Situation und verweist auf Versuche, großräumige Energieerzeugungsanlagen touristisch positiv zu nutzen (z. B. Premiumwanderweg im Hunsrück „Wind, Wasser & Wacken“). Übereinstimmend stellen beide Organisationen fest, dass es wichtig sei, dass lokale Touristiker*innen klar die Situation in ihrer Region kommunizieren und nicht verherrlichen. Beobachtungen deuten darauf hin, dass infolge einer klaren Kommunikation vorhandener großräumiger Anlagen Besucher*innen die Region nicht meiden, Beschwerden aber nach dem Besuch angebracht werden, wenn die Situation im Vorfeld nicht realistisch dargestellt worden ist.

Berechnungsmethodik für gesamten Landkreis

Zur Berechnung möglicher Wertschöpfungsverluste in der Tourismuswirtschaft des Landkreises muss zuerst die touristische Wertschöpfung berechnet werden. Im Anschluss daran kann dem politischen Ermessen nach geschätzt werden, welcher Anteil dieser Wertschöpfung möglicherweise durch den Aufbau Erneuerbarer Energien verloren geht. (Grundlage der Wertschöpfungsberechnung ist die Methodik von Job et al. 200612). Die Berechnung kann mit einer Tabellenkalkulation, z.B. MS Excel durchgeführt werden. Als Datengrundlage dienen Angaben zu Tourismuszahlen der statistischen Landesämter. Hinzu kommen einige wenige Erhebungen, die mit Hilfe der lokalen Tourismusämter durchgeführt werden können). Damit Energiewendebeauftragte überhaupt eine Diskussionsgrundlage haben, können sie sich den direkten Einflussbereich von WEA anschauen und hier die Auswirkungen auf die Betriebe darstellen. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass vor allem Betriebe innerhalb eines zwei Kilometer-Radius um die Windenergieanlagen betroffen sind. Die Standorte von Tourismusbetrieben liegen normalerweise den Kreisverwaltungen in Form von digitalen Karten vor. Mithilfe unterschiedlicher Kartografie-Programme und -analysen, wie etwa einer GIS-Analyse mit QGIS13 oder Arcgis14, können sodann die einzelnen Betriebe im Umkreis von geplanten Windenergieanlagen identifiziert werden. Das entsprechende Fachpersonal der Kreisverwaltungen besitzt für derartige Analysen i.d.R. das nötige Know-How. Alternativ können Tourismusbetriebe im Umkreis von Windenergieanlagen aber auch mit gängigen Onlinekartendiensten per Hand identifiziert werden.

Eine solche Analyse kann auch dazu dienen, besonders touristische Regionen zu kennzeichnen und diese räumlichen Besonderheiten frühzeitig in die Planung von Windenergieanlagen einzubeziehen.

Berechnung möglicher Wertschöpfungsverluste der Tourismuswirtschaft und Identifikation betroffener Betriebe am Beispiel Ahrweiler
Im EnAHRgie-Projekt wurden drei verschiedene Ausbauszenarien mit jeweils unterschiedlichen Standorten für Windkraftanlagen entwickelt. Aus diesem Grund wurden die Wertschöpfungsrückgänge für den gesamten Landkreis geschätzt und dann im Anschluss lokalisiert, d. h. insbesondere den Windkraftanlagen nahe gelegenen Tourismusbetrieben zugeordnet. Einer konservativen Annahme gemäß wurden im Projekt maximal 6% Wertschöpfungsverluste angenommen, was je nach Ausbaugrad der Erneuerbaren jährlichen Wertschöpfungsverlusten i. H. v. 0,6 bis 7,8 Mio Euro entspricht.15

Abbildung 3: Einfluss der WKA auf umliegende Übernachtungsgebiete

Die betroffenen Betriebe wurden im EnAHRgie-Projekt anhand einer GIS-Analyse identifiziert, welche mit Hilfe von GIS-Layern Tourismusbetriebe im Umkreis von 2 km zu Windkraftanlagen identifizieren kann. Der Landkreis Ahrweiler hatte einen GIS-Layer, in dem die Tourismusbetriebe kartografiert waren, bereits vorliegen. Für die Analyse wurden die kostenlose statistische Programmiersprache „R“16 und das R-Paket „sf“17 genutzt.

Berechnungsmethodik für einzelne Betriebe

Sollen nur die möglichen Werteinbußen einzelner Tourismusbetriebe geschätzt werden, so ist auch dies möglich. Hierfür müssen die Tourismusbetriebe im Umland der geplanten Windenergieanlage nach der zuvor beschriebenen Methodik identifiziert werden. Zudem muss die Wertschöpfung des Betriebes anhand der Betriebsgröße geschätzt werden. Anhand dessen kann dann wiederum ein möglicher Wertschöpfungsverlust von bis zu 6% berücksichtigt werden.18 Werden die Betriebe im Umkreis von Windkraftanlagen individuell identifiziert besteht die Gefahr, damit weitere Wertschöpfungsverluste in anderen Räumen der Region zu übersehen. Dies kann auf Grundlage der zuvor beschriebenen Methodik nicht geschehen, da diese die Wertschöpfungsverluste im gesamten Landkreis berechnet und sie erst im Nachhinein einzelnen Betrieben zuordnet.

3.2.2 Kosten von Immobilieneigentümer*innen

Herausforderung Lösungsansatz
Den Ausbau der Windenergie verbinden viele Bürger*innen mit Sorgen vor Lärm, Schattenwurf und einer Beeinträchtigung des Landschaftsbilds. Besonders betroffen sind hiervon Hauseigentümer*innen, die einen Wertverlust ihrer Immobilie fürchten müssen und daher leicht zum/zur Gegner*in entsprechender Investitionsvorhaben werden können. Der Effekt von Windkraftanlagen auf die Preise umliegender Häuser ist deutlich geringer als gemeinhin angenommen. Entsprechende Erkenntnisse sollten an Hauseigentümer*innen herangetragen werden. Darüber hinaus sollten Möglichkeiten gesucht werden, wie auch negativ betroffene Hauseigentümer*innen vom Ausbau der Windenergie profitieren könnten.

Für Hauseigentümer*innen bergen die Kritikpunkte am Ausbau der Windenergie und von Bürger*innen subjektiv wahrgenommenen Gefahren die Möglichkeit einer Wertminderung ihrer Immobilien. Dies ist dann der Fall, wenn es durch Befürchtungen in Bezug auf Infraschall und Schattenwurf und aufgrund von Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds zu einem Nachfragerückgang in der direkten Umgebung von Windkraftanlagen kommt.

Im 2. Schritt nach Berechnung der positiven Wertschöpfung durch den Ausbau der EE geht es wie in Bezug auf die Tourismuswirtschaft um die Abschätzung der Lasten und Hauptlastenträger*innen. Am größten ist die Sorge um eine Wertminderung von Immobilien und Grundstücke im direkten Umland von Windkraftanlagen. Insbesondere in den letzten Jahren sind im Bereich der regionalökonomischen Forschung zahlreiche Studien erschienen, die sich mit dem kausalen Einfluss von Windkraftanlagen auf die Preise umliegender Immobilien befassen. Eine Literaturanalyse zeigt folgendes zusammenfassendes Bild:

  1. Einige Studien messen einen signifikant negativen Effekt auf die Preise umliegender Immobilien, die sich innerhalb eines Umkreises mit Radius 2 km um die gebaute Windkraftanlage befinden;

  2. Dieser Effekt ist allerdings sehr gering und liegt in etwa bei einem Wertverlust von 1,4%. Negativszenarien massiver Wertverluste entsprechen dieser Studie zur Folge nicht der Realität!

Wie in Bezug auf die Betriebe der Tourismuswirtschaft müssen auch die vom Bau von Windenergieanlagen betroffenen Immobilien identifiziert werden. Neben einer GIS-Analyse stehen hierfür erneut Onlinekartendienste zur Verfügung, mit deren Hilfe die Immobilien manuell identifiziert werden können. Sodann müssen den einzelnen Häusern Immobilienpreise zugeordnet werden, dies kann auf Grundlage von Vergleichsdaten individuell oder bei einer größeren Anzahl von Immobilien auf Grundlage von Durchschnittswerten geschehen. Die hierzu benötigten Daten zu Angebotspreisen können u.a. aus den bekannten Internet-Portalen (z. B. immowelt.de) beschafft werden. Zusätzlich können Interviews mit Anwohner*innen, Makler*innen und regionalen „Immobilien-Expert*innen“ geführt werden, um die Ergebnisse des Monitorings mit der gefühlten Wahrnehmung vor Ort abgleichen zu können.

Berechnung möglicher Wertminderungen von Immobilien am Beispiel Ahrweiler
Auf Grundlage dieser Ergebnisse erfolgte im Rahmen des Projekts EnAHRgie eine exakte Analyse geo-referenzierter Daten zur Identifikation betroffener Wohnimmobilien und zur Abschätzung der Wertminderungen. Für alle Immobilien, die sich innerhalb der Einflusszone von 2 km um die Anlage befinden, besteht gemäß der herangezogenen Literatur die Möglichkeit, dass es zu einer Wertminderung kommt. Die angewandte Methodik ist dabei identisch zu der im Kapitel „Kosten der Tourismusbranche“ ausführlicher beschriebenen Vorgehensweise. Für den Landkreis Ahrweiler wurden hierdurch eine aufsummierte Wertminderung zwischen 4,4 und 17,2 Mio. Euro berechnet. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Wertminderung i. H. v. 219.000 bis 861.000 Euro bis 2030 bei zwischen ca. 1300 und 4400 betroffenen Häusern.

3.3 Zwischenfazit

Der Ausbau erneuerbarer Energien hat großen Einfluss auf die regionale Wirtschaftskraft und liefert somit ein Nutzenversprechen für die ganze Region, welches als Klimaverantwortliche für eine erfolgreiche Koordination der Akteure genutzt werden kann. Zwar gibt es auch negative Effekte wie die möglichen Auswirkungen auf den Tourismus und die regionalen Haus- und Grundstückspreise, doch diese Effekte sind im Vergleich zu den positiven wirtschaftlichen Auswirkungen der Energiewende relativ gering. Die Verluste und Gewinne verhalten sich zudem proportional zueinander: Wo also der Ausbaugrad der Erneuerbaren steigt und somit auch die Wertschöpfung durch den Bau und Betrieb von Anlagen, da treten gleichzeitig auch die größten Wertschöpfungsverluste in negativ betroffenen Gesellschaftsbereichen auf, weil auch die Betroffenheit Dritter vom Ausbaugrad abhängt.

Wertschöpfungsgewinne und –verluste im Zuge des Ausbaus der EE am Beispiel Ahrweiler
Insgesamt beträgt die durchschnittliche jährliche Wertminderung von Immobilien je nach Ausbaugrad der EE zwischen 219.000 und 861.000 Euro im Landkreis Ahrweiler. Der Tourismuswirtschaft könnten, ebenso je nach Ausbaugrad, jährlich 628.000 bis 7,8 Mio. Euro verloren gehen. Dem stehen auf der anderen Seite jährliche Wertschöpfungsgewinne zwischen 4,2 und 31 Mio. Euro gegenüber.

3.4 Einbindung der Betroffenen und Monitoring negativer Auswirkungen (3. Schritt)

Durch die Anerkennung der Befürchtungen betroffener Personengruppen werden die dahinterstehenden Personen mit in den Planungsprozess einbezogen. Dieser Schritt stellt die Grundlage für eine gegenseitige Vertrauensbasis dar. Die Bemessung ihrer Befürchtungen mithilfe wissenschaftlicher Erkenntnisse kann dabei helfen, diffuse Sorgen in greifbare Zahlen und Größenordnungen zu verwandeln und damit eine Diskussionsgrundlage herzustellen. Dabei muss den Betroffenen jedoch eine Kompensation ihrer ökonomischen Verluste zugesagt werden, um nicht den Eindruck oberflächlicher Vermittlung zu hinterlassen. Dafür muss mitunter schon auf Schritt 4 vorgegriffen werden und es müssen sich Gedanken zur Form eines solchen Ausgleichs gemacht werden. Gleichzeitig werden jedoch auch real existierende Nachteile deutlich gemacht. Insbesondere wenn die negativen Effekte räumlich ungleich verteilt sind, könnte es mitunter dazu kommen, dass Wertschöpfungsverluste besonders einzelne Personen betreffen und diese in der Folge die Kosten der Energiewende zu tragen haben. Aus diesem Grund sollte der Bau von Windkraftanlagen in der Nähe touristischer Attraktionen oder privater Immobilien nur unter Einbeziehung in ein Gesamtkonzept erfolgen, mit dessen Hilfe mögliche negative Auswirkungen kompensiert werden. Im Falle des Tourismus könnten Windkrafträder im Rahmen eines Gesamtkonzepts z. B. geeignete Aussichtsplattformen zur Sicht auf touristische Attraktionen darstellen.

Um tatsächliche Einbußen beziffern zu können, sollte ein Monitoring System eingeführt werden, dass die negativen Effekte nach dem Bau von EEA bemisst und weitere Sicherheit für die Betroffenen verspricht. Hierzu werden die identifizierten Betroffenen (z.B. Tourismusbetriebe, Immobilieneigentümer) angesprochen. Von ihnen müssen Daten über die Entwicklung ihrer Besucherzahlen/Hauspreise im Zuge des Baus und Betriebs der Windkraftanlage(n) gesammelt werden. In der Tourismuswirtschaft werden Übernachtungszahlen von den statistischen Ämtern erhoben, in Bezug auf diese müsste also nur auf Vollständigkeit und Teilnahme der betroffenen Betriebe an den Erhebungen geachtet werden. Darüber hinaus werden in Ahrweiler zur Berechnung der Tourismusabgabe auch Daten über Tagestourist*innen/-besucher*innen erhoben, sodass auch die Entwicklung ihrer Besuchszahlen nachvollzogen werden kann. In den meisten Fällen sollte beim Monitoring der Besucherzahlen also an bestehendes Datenmaterial angeknüpft werden können. Ob möglicherweise zu beobachtende Entwicklungen in den Besucherzahlen tatsächlich auf den Bau von EEA zurückzuführen sind, muss dann mit detaillierteren Forschungsmethoden, wie beispielsweise Interviews, getestet werden. So sollten Klimaschutzmanager*innen in den betroffenen Betrieben etwa Tourist*innen nach Ihrer Meinung zu den EEA und ihrer Wirkung auf ihre Besuchsentscheidung befragen. Auch ein Vergleich mit der Entwicklung der Besucherzahlen anderer, von den Windkraftanlagen aufgrund ihrer weiteren Entfernung nicht betroffener Betriebe, kann Aufschluss über den Einfluss der Windkraftanlagen bieten. Auf Grundlage dieser Daten kann sodann die den einzelnen Betrieben verlorengehende Wertschöpfung berechnet werden.

Auch in Bezug auf die Hauseigentümer*innen sollten zur genauen Berechnung negativer Hauspreisentwicklungen Kontakt zu den Hauseigentümer*innen aufgenommen werden um ein Monitoring System zu schaffen, das die tatsächliche Entwicklung der Hauspreise bemisst. Die Entwicklung der Immobilienpreise und etwaiger negativer Auswirkungen durch den Bau von EE-Anlagen kann entweder durch entsprechende Fachgutachten vor und nach Bau der Anlagen oder durch einen Abgleich mit regionalen Daten (etwa von Immobilienportalen) festgestellt werden. Darüber hinaus kann ein Vergleich zwischen unterschiedlichen Regionen dazu dienen, den Effekt der EE-Anlagen auf die Hauspreise möglichst isoliert zu betrachten, in dem Regionen mit und ohne Ausbau von EE-Anlagen verglichen werden, die sich ansonsten möglichst ähnlich sind, also z.B. bzgl. Ihrer geografischen Lage und Bevölkerungsstruktur vergleichbar sind.

3.5 Ausgleich positiver und negativer Effekte (4. Schritt)

Drei Elemente der Schaffung eines Ausgleichsmechanismus
Wahl der Methode des Ausgleichs (Wie sollen Lasten kompensiert werden?)
Wahl einer geeigneten juristischen Form
Beteiligung aller Akteure unter Berücksichtigung kultureller und regionaler Besonderheiten

Grundsätzlich sollten Bedenken von Hauseigentümer*innen und Tourismuswirtschaft immer proaktiv in die Gestaltung der Energiewende einbezogen werden. Dazu bedarf es der Entwicklung eines integrativen Gesamtwirtschaftskonzepts, das es vermag, die unterschiedlichen Interessen einer Region zu vereinen, Gewinne und Verluste auszugleichen und so zur Wohlfahrt der gesamten Region beizutragen. Die Planung von Standorten sollte so möglichst unter Einbeziehung von Touristiker*innen und Immobilieneigentümer*innen bzw. Anwohner*innen generell geschehen. In Ahrweiler machten Vertreter*innen von Tourismusverbänden beispielsweise deutlich, dass einzelne Windparks weniger Auswirkungen besitzen als vereinzelte Windkraftanlagen, die über eine größere Fläche verteilt sind. Dabei bietet die Energiewende sehr wohl synergetische Möglichkeiten für die Tourismuswirtschaft, z. B. durch ein aktives Regionalmarketing als grüne Region, die gezielt Ökotourismusprojekte anbietet. Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Gemeinden, die mithilfe ihrer Energiewendeprojekte touristische Zusatzangebote erschlossen haben, beispielsweise in Form von geführten Touren für Erholungsgäste, Schulklassen oder sogar für fachlich Interessierte aus dem Ausland. Darüber hinaus sind die Möglichkeiten eine Region im Anschluss an ein Energiekonzept zu vermarkten praktisch endlos: Grüne Energie kann positiv als Leitgedanke einer umweltfreundlichen, ökologischen Lebensweise vermarktet werden. Sie konnotiert eine zukunftsfähige, lebendige und gesunde Region. Im Kreis Ahrweiler wären hierfür beispielsweise die Versorgung der Tourismuswirtschaft mit Ökostrom und eine stärkere Förderung ökologischen Weinbaus möglich, um so das Image einer ökologischen, nachhaltig wirtschaftenden Region zu vermitteln. Ein Ausbau der Elektromobilität und touristische Touren in Elektromobilen schaffen einen erhöhten Erlebniswert und reduzieren gleichzeitig Lärm und Abgase. Inspiration für die Gestaltung derartiger Tourismuskonzepte bietet die Fachliteratur zu nachhaltigem Tourismus.19 Erfahrung bei der Erarbeitung solcher nachhaltigen Tourismuskonzepte hat beispielsweise das DWIF, das diese Arbeiten bereits für verschiedene Gemeinden und Regionen in Deutschland durchgeführt hat. Die vom DWIF veröffentlichten Ergebnisberichte der bisherigen Projekte können in diesem Zusammenhang sowohl als Inspiration als auch Grundlage eigener Entwicklungen dienen.20

Finanzielle Kompensation von Tourismuseinbußen durch Überschüsse aus der Energiewende
Mörsdorfs Oberbürgermeister Kirchhoff: "Ohne die Einnahmen aus unseren Windrädern und die Unterstützung des Betreibers Abo-Wind wäre die Brücke ein Traum geblieben." Im Rhein-Hunsrück-Kreis stehen heute 295 Windkraftanlagen. Die windenergieintensive regionale Energiewende im Rhein-Hunsrück-Kreis stößt auf viel Kritik. Vertreter der Tourismuswirtschaft stellten Szenarien auf, wonach Tourismuszahlen um über 30% sinken könnten. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht und mit dem Ziel eines erfolgreichen Geschäftsmodells scheint es deshalb empfehlenswert, diese Kritik aufzugreifen und zur Chance umzuwandeln. Gefährdeter Tourismus erfordert demnach Maßnahmen, um die Besucherzahlen der betroffenen Region zu steigern. Diese Maßnahmen müssen Bestandteil des Geschäftsmodells werden und durch die Einnahmen aus Windenergie mitfinanziert werden. Ein prädestiniertes Beispiel hierfür ist die Hängebrücke „Geierlay“. Die längste Hängeseilbrücke im Bundesgebiet wurde durch Geldeinnahmen der Gemeinde Mörsdorf aus der Windkraft mit einem erheblichen Beitrag teilfinanziert, was die Voraussetzung für weitere EU-Zuschüsse und das Tourismus-Projekt war. Seit der Eröffnung im Oktober 2015 wurden bis Juli 2017 etwa 500.000 Besucher registriert.
Beispiel kulturelle Besonderheiten Ahrweilers
Im EnAHRgie-Projekt wurde mit Hilfe der „Rheinischen Regeln der interkommunalen Kooperation“, die im Landkreis bereits bekannt sind, an bestehende Verhandlungstraditionen und Koordinationsregeln angeknüpft, welche einer Vielzahl von Akteuren anerkannt waren (vgl. Leitfaden Kooperation: S. 45).

Aufbauend auf diesen grundsätzlichen Überlegungen müssen im 4. Schritt die Akteure, die negative Auswirkungen der Energiewende tragen, von den Akteuren gefördert werden, welche die positiven Auswirkungen genießen. Hierfür kommen drei unterschiedliche Ausgleichsmechanismen in Betracht, die auch kombiniert werden können:

1. Abgleich und Vermeidung von „kritischen“ Standorten schon in der Planung. Durch die frühe Analyse möglicher Konflikte mit Akteuren, die aufgrund ihrer räumlichen Nähe ein Interesse an den Planungsflächen besitzen und dem Vergleich unterschiedlicher Standorte können die negativen Effekte minimiert werden.

2. Unvermeidbare Kosten können kompensiert werden, wenn möglicherweise Betroffene (insb. In den umliegenden Gebieten der geplanten Anlagen) von Anfang an finanziell an den Vorhaben beteiligt werden, z.B. indem sie als Investor*innen selbst in die EEA investieren und an den Gewinnen beteiligt werden.

3. Ist eine Beteiligung nicht möglich, ist der einfachste Weg negative Auswirkungen auszugleichen, die Leistung direkter, monetärer Transferzahlungen. (Beispiel Interessensausgleich IV)

Des Weiteren muss eine geeignete Form der (rechtlichen) Formalisierung des Interessensausgleichs gefunden werden, welche ganz unterschiedlich ausfallen kann. Möglich sind formlose Kooperationen, kommunale Beschlüsse und Arbeitsgemeinschaften, öffentlich-rechtliche Verträge (bspw. zwischen Kommunen), die Gründung eines Zweckverbands, einer Anstalt öffentlichen Rechts oder eines kommunalen Unternehmens. Auch privatrechtliche Lösungen wie die Gründung einer GmbH ist ebenso wie eine vertragliche Lösung denkbar.21

Beispiel Formen der Institutionalisierung: Das Dialogforum BER
2006 von der gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg ins Leben gerufen, soll das Forum die Vorteile im Umfeld des Flughafenbaus optimieren und die Nachteile (insbesondere bei der Bevölkerung) ausgleichen. Die Kommunikationsplattform schafft die Möglichkeit zum Austausch zwischen den Umlandkommunen, den Ländern Berlin und Brandenburg, dem Bund, dem Flughafenbetreiber sowie seiner Gesellschafter und vereint damit eine Vielzahl unterschiedlicher Akteure und Interessen. Mit den Ressourcen des Forums wurde ein Gutachten zur Ermittlung von Vor- und Nachteilen sowie der Erarbeitung eines Ausgleichsmechanismus in Auftrag gegeben. Alle Beschlüsse des Forums werden veröffentlicht.22

Eine zentrale Prämisse für eine erfolgreiche Institutionalisierung ist es, eine Form zu finden, die die Beteiligung aller Stakeholder ermöglicht. Bürger*innenbeteiligungsverfahren können dies sicherstellen, denn an diesen können sich alle Stakeholder in privater Form beteiligen. Leitfäden für die Gestaltung von informellen Öffentlichkeitsdialogen, die über die rechtlich festgelegten Verfahren hinausgehen, bietet das Umweltbundesamt für unterschiedliche EEA23 (siehe Leitfaden Partizipation).

Die Institutionalisierung muss zudem eine regionale Bedeutung zukommen, denn nur so lassen sich lokale Akteure von ihrer Mitwirkung und der Funktion der neu zu schaffenden Institution überzeugen. So ist es zum einen grundsätzlich wichtig, regionale kulturelle Besonderheiten mit in die Überlegungen einzubeziehen. Folglich erscheint es etwa sinnvoller, auf bestehenden Ausgleichsmechanismen und Regelwerken aufzubauen als diese von außen in die Region zu tragen.

Zum anderen müssen die Vor- und Nachteile ganzheitlich betrachtet werden. Neben den bereits aufgezeigten Möglichkeiten der Quantifizierung muss auch auf etwaige standortwettbewerbliche Vorteile, Prozess- und Verfahrensvorteile und beziehungstechnische Vorteile (z.B. Vertrauensbildung) geachtet werden. Diese werden nicht immer abschließend miteinander zu verrechnen sein, ein Ausgleich kann aber trotzdem stattfinden, solange sie offen kommuniziert und gehört werden.24

In Bezug auf einen Ausgleich der Vor- und Nachteile im Zuge der Entwicklung der Energiewende sind zwei Interessenskonfigurationen von besonderem Belang.

Einerseits der Interessensausgleich zwischen Kommunen. Da von der Entwicklung und vom Bau von EEA meistens mehrere Kommunen betroffen sind (positiv und negativ), beispielsweise durch erhöhten Lieferverkehr oder eine erhöhte Nachfrage nach bestimmten Dienstleistungen, müssen meist zwischen mehreren Kommunen Interessen vermittelt werden. Andererseits muss auch innerhalb von Kommunen ein Interessensausgleich stattfinden.

Erfahrungen mit kommunalen Ausgleichsmechanismen zeigen, dass ein Interessensausgleich und die Herbeiführung von „win-win-Situationen“ vor allem im Querverbund unterschiedlicher Interessensfelder und Zeiträume möglich ist. Allerdings erhöht sich hierdurch auch die Komplexität der Verfahren, weshalb der Grundsatz gilt: So einfach wie möglich, so komplex wie nötig.25

Beispiel Beteiligung in Rottweil
Ein vorbildhafter Prozess wurde in Rottweil durch die Anfertigung eines Bürger*innengutachtens initiiert. Wichtiges Kriterium für dessen Erfolg war, dass auch die Form der Bürger*innenbeteiligung selbst zur Debatte stand und von den Bürger*innen bestimmt werden konnte. Eine weitere Grundlage für die Beteiligung ist ein offenes Ende des Entscheidungsprozesses, denn Beteiligung ist nur möglich, wenn daraus auch Recht zur Mitbestimmung folgt, also auch Standortentscheidungen Teil des Ausgleichsprozesses sind. In der Folge gründete sich eine Arbeitsgruppe, es fanden zwei Bürger*innenversammlungen und Informationsveranstaltungen statt.26
Beispiel Interessensausgleich I: Siegel in Thüringen und Schleswig-Holstein
Sowohl in Thüringen als auch in Schleswig-Holstein existieren mittlerweile Prüfverfahren und Siegel, die eine breite Akzeptanz für die Projektentwicklung garantieren sollen. In Thüringen hat die Landesenergieagentur hierfür das Siegel „Faire Windenergie Thüringen“ entwickelt, in Schleswig-Holstein das Wind Energy Technology Institute (WETI) in Zusammenarbeit mit der Hochschule Flensburg das Siegel „Faire Windparkplaner Schleswig-Holstein“. Beide Siegel werden Projektierer*innen verliehen, welche bei der Planung von Windparks eine Reihe von Leitlinien einhalten. Neben der Information und Beteiligung aller Interessensgruppen, auch der nicht unmittelbar räumlich Betroffenen während der Projektphase, sollen danach auch Möglichkeiten für alle Bürger*innen, Unternehmer*innen und Kommunen geschaffen werden, sich finanziell an den Projekten zu beteiligen und entsprechend davon zu profitieren. Dieser Mustervertrag zählt neben relevanten Stakeholdern auch geeignete Beteiligungsformate auf und richtet ein Augenmerk darauf, die regionale Wertschöpfung durch entsprechende Maßnahmen, wie die Einbeziehung regionaler Finanzdienstleister*innen und Bürger*innen, zu optimieren.27
Beispiel Interessensausgleich II: Solidarpakt Rheinböllen
Ein prominentes Beispiel hierfür ist der Solidarpakt Rheinböllen. Darin haben die Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde Rheinböllen den Umgang mit Windkraft-, Photovoltaik- und Biomasseanlagen geregelt und einen Schlüssel für die Umverteilung der Gewinne aus dem Betrieb dieser Anlagen erarbeitet. Zudem ist darin festgehalten, dass die Gemeinden auf deren Land die Anlage errichtet wird, auf die Einbeziehung der anderen Gemeinden achten soll, um so die regionale Wertschöpfung entsprechend zu fördern28. Die Gemeinden schlossen diesen Vertrag bereits bevor die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes weitere Flächen für den Ausbau der Erneuerbaren deklarierte und somit bevor letztendlich klar war, welche Gemeinden für den Ausbau der Erneuerbaren in Frage kämen.
An diesem und anderen Solidarpakten in Rheinland-Pfalz beteiligt sich über das Landesforsten mittlerweile auch das Land und bietet den Kommunen dadurch zusätzliche Unterstützung an, indem beispielsweise Pachteinnahmen aus Bauten auf Grund im Eigentum des Landes mit den anliegenden Kommunen geteilt werden29. Ähnliche Beispiele sind mittlerweile aus den Verbandsgemeinden Hachenburg30, Südeifel31 und Montabaur32 bekannt.
Beispiel Interessensausgleich III: Schnorbacher Modell
Eine „win-win“ Situation für alle Bürger*innen herzustellen ist auch das Anliegen des Schnorbacher-Modells. In Schnorbach wurde mit Hilfe der Pachteinnahmen aus Windkraftanlagen ein Förderprogramm aufgesetzt, mit dem Haushalte bei Investitionen in Energiesparmaßnahmen unterstützt werden, wovon Haushalte wiederum unmittelbar finanziell profitieren können und gleichzeitig Anreize für weitere Investitionen in die Energiewende geschaffen werden.33
Beispiel Interessensausgleich IV: Gemeinde Schlalach
Ebenso erfolgreich konnte die Gemeinde Schlalach nach einem Bürger*innenbeteiligungsprozess (Arbeitsgruppe) ihren Windpark entwickeln. Die Gemeinde entwickelte ein Flächenpachtmodell, dass über einen Verteilschlüssel alle Grundstückseigentümer*innen (135), die Anteile an einer Eignungsfläche halten, am Bau und Betrieb der Windräder beteiligt werden. Dies geschieht über einen Flächenpachtfond der vom Betreiberunternehmen Enercon verwaltet wird. Darüber hinaus werden alle Bürger des Ortes über eine Bürgerstiftung an den Gewinnen beteiligt. Die Bürgerstiftung erhält 0,75% der Einspeisevergütung vom/von der Betreiber*in (ca. 50.000 Euro jährlich), womit diese wiederum gemeinnützige Projekte, wie etwa die Jugend- oder Seniorenarbeit.34

4 Kundensegmente und Kundenbeziehungen - Privathaushalte für die regionale Energiewende aktivieren

Herausforderung Lösungsansatz
Dem hohen energetischen Potenzial und der generellen Bereitschaft für Privatinvestitionen in Erneuerbare Energien Anlagen und Effizienzmaßnahmen stehen steigerungsfähige Realisierungsraten gegenüber. Durch umfassende Information, zielgruppengerechte Ansprache und der Nutzung von marktökonomischen Innovationen können weitere Investitionen angestoßen werden.

Aus zahlreichen deutschlandweiten Studien ist bekannt, dass eine allgemeine Akzeptanz und generelle Bereitschaft für Privatinvestitionen in Erneuerbare Energien Anlagen und Effizienzmaßnahmen in der Bevölkerung besteht (bspw. Umweltbewusstsein in Deutschland35). Gleichzeitig stellen Erneuerbare-Energien-Anlagen von Privateigentümer*innen ein wesentliches energetisches Potenzial in den Regionen dar. Es ist eine zentrale Aufgabe von Kommunen und Landkreisen, dieses Potenzial zu aktivieren um regionale Energiewendeziele nachhaltig und effektiv umzusetzen.

Klimaschutzmanager*innen und Energiewendebeauftragten wird empfohlen, regionale Energieversorger beim effektiven Aufbau von Vertriebsstrukturen zur Realisierung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen und Energieeffizienzmaßnahmen in Privathaushalten maßgeblich zu unterstützen. Hierfür bedarf es drei notwendiger Schritte:

Fördern von EE-Anlagen und Energieeffizienzmaßnahmen in Privathaushalten
1. Schritt: unterschiedliche Zielgruppen und Kommunikationsweg berücksichtigen
2. Schritt: gesellschaftliche Vernetzungsprozesse und Unterstützung durch die Bevölkerung nutzen und fördern
3. Schritt: technische und marktökonomische Innovationen anstoßen

Das Erfolgsrezept lautet, Privathaushalte zielgruppengerecht anzusprechen, hierfür ein breites Netzwerk von Unterstützer*innen und Expert*innen in der Region zu etablieren und den Bürger*innen ein passgenaues Angebot der für sie richtigen Technologie und Finanzierung zu unterbreiten. Tab. 2 gibt anhand einer im Rahmen des EnAHRgie-Projekts durchgeführten Studie zum Umweltbewusstsein und Investitionsverhalten in Ahrweiler einen Überblick, wie diese drei Schritte angewendet werden können.

Tabelle 2: Umweltbewusstseinstypen, Kommunikationsstrategien und Geschäftsmodelle

Tabelle 2a: Umweltbewusstseinstyp „Mitläufer*innen“ (39% Anteil der Bevölkerung im Landkreis Ahrweiler)

Motive und Einstellungen Sozio-demografische/sozio-ökonomische Eigenschaften Kommunikationsstrategie Geschäftsmodell
Motive: Umwelt- und Klimaschutz, Erhalt des Landschaftsbildes, eine sichere und bezahlbare Energieversorgung, wirtschaftlicher Profit für die Region
  • Durchschnittsalter: 56 Jahre
  • Mittlere Einkommen (Mittelwert: 3653 €)
  • Überdurchschnittlich viele Eigenheimbesitzer*innen (73%)
  • Überwiegend Zweipersonenhaushalte
  • 14% besitzen bereits eine PV-Anlage
  • Renditeorientiert – legen Geld in EE an
Grundvoraussetzungen für Investitionen sind eher erfüllt als in den anderen Gruppen, Ansprache zielgerichtet auf persönliches Nutzenversprechen: hoher Autarkiegrad, kurze Amortisationszeit, annehmbare Rendite Hier sollten vor allem Technologienkopplungen zum Einsatz kommen und neue Vermarktungsoptionen angeboten werden, welche ein individuelles Nutzenversprechen abgeben
Hohe Handlungsbereitschaft (60,8%)

Tabelle 2b: Umweltbewusstseinstyp „Umweltorientierte“ (20% Anteil der Bevölkerung im Landkreis Ahrweiler)

Motive und Einstellungen Sozio-demografische/sozio-ökonomische Eigenschaften Kommunikationsstrategie Geschäftsmodell
Motiv: Umwelt-/Naturschutz
  • Durchschnittsalter: 50 Jahre
  • Hohe Einkommen (Mittelwert: 4967 €)
  • Eigenheimbesitzer*innen (68%)
  • Eher Mehrpersonenhaushalte
  • 44% besitzen einen Hochschulabschluss
  • 17% besitzen bereits eine PV-Anlage
  • Viele Ökostrombezieher*innen
  • Hohes Engagement für lokale EW
Grundvoraussetzungen für Investitionen sind eher erfüllt als in den anderen Gruppen, Ansprache der Motive „Umwelt- und Naturschutz“ als Beitrag zum Allgemeinwohl Technologiekopplungen sind für diese Gruppe denkbar, aber Sharing-Konzepte sollten eher relevant sein
Hohe Handlungsbereitschaft (70,3%) Verweis auf Treibhausgas-Einsparung, Reduktion der Umweltauswirkungen Insbesondere Familien in Mehrpersonenhaushalte sind aufgrund erhöhten Strombedarfs geeignet für flexible Lösungen (Betriebsweisen)
Starke Betonung des Allgemeinwohls Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende, etc.
Ansprache über „peers“, also vor allem Familien, welche bereits entsprechende Investitionen getätigt haben

Tabelle 2c: Umweltbewusstseinstyp „Resignierte“ (18,5% Anteil der Bevölkerung im Landkreis Ahrweiler)

Motive und Einstellungen Sozio-demografische/sozio-ökonomische Eigenschaften Kommunikationsstrategie Geschäftsmodell
Motive: Erhalt des Landschaftsbildes und der Stabilität der Energieversorgung und -preise
  • Durchschnittsalter: 60 Jahre
  • Niedrige Einkommen (Mittelwert: 3062 €)
  • Eigenheimbesitzer*innen (62%)
  • Eher Ein-/Zweipersonenhaushalte
  • Niedrige formale Bildung
  • Überdurchschnittlich viele Rentner*innen
  • Kein Engagement
Starker Fokus auf Auswirkungen des Klimawandels für die Region Durch geringes Einkommen und wenig Eigenheimbesitz eher Mieterstrommodelle
Niedrige Selbstwirksamkeit (persönlicher Einsatz wird als zwecklos betrachtet); Handlungsbereitschaft nur 10% Langfristige Entwicklungen und Betroffenheit (Wirtschaftsentwicklung) aufzeigen Sharing-Modelle als Mittel zum Kostensparen und weniger Druck bezüglich Amortisation
Große Enttäuschung über Bundespolitik (bezüglich der Energiewende) Transparenz herstellen und Möglichkeiten der Einbindung aufzeigen Eher konservative Einstellung, daher leicht umsetzbare Lösungen mit wenig Aufwand und Veränderung, z. B. Contracting
Hierbei dezentrale Kleinanlagen als Alternative zu raumwirksamen Anlagen mit potentiellen Beeinträchtigungen auf Landschaftsbild und Tourismus darstellen

Tabelle 2d: Umweltbewusstseinstyp „Uninteressierte“ (22,5% Anteil der Bevölkerung im Landkreis Ahrweiler)

Motive und Einstellungen Sozio-demografische/sozio-ökonomische Eigenschaften Kommunikationsstrategie Geschäftsmodell
Energiewende kein salientes Thema
  • Durchschnittsalter: 48 Jahre
  • Relativ hohe Einkommen (Mittelwert: 3990 €)
  • Unterdurchschnittlich viele Eigenheimbesitzer*innen (58,8%)
  • Eher Ein-/Zweipersonenhaushalte
  • Strom-/ressourcensparendes Verhalten weit unterdurchschnittlich
Informationen und Wissensaufbau sind entscheidend um über Energiewendethemen aufzuklären Mit neuen Sharing-Modellen besonders Jüngere ansprechen
Handlungsbereitschaft relativ niedrig (31,9%) Aber auch: Peer-Effekte ausnutzen, vor allem über soziale Medien Nicht-Eigenheimbesitzer*innen über Crowdfunding etc. einbinden und an Energiewende teilhaben lassen

4.1 Unterschiedliche Zielgruppen und Kommunikationswege berücksichtigen (1. Schritt)

Derzeit fallen die Investitionsraten in Erneuerbare-Energien-Anlagen und Energieeffizienzmaßnahmen in Privathaushalten eher niedrig aus. Für den flächendeckenden Vertrieb müssen alternative Kundensegmente identifiziert, hierbei Investitionsmotive und Lebensstile berücksichtigt und auf dieser Basis Kommunikationsstrategien sowie entsprechende Angebote zielgruppenorientiert entwickelt werden. Herkömmliche Vertriebsstrukturen setzen allerdings nur auf ein eingeschränktes Kundensegment von Immobilieneigentümer*innen, mit mittlerem bis hohem Einkommen, hoher Bildung, mittleren Alters.

Umweltbewusstsein ist in Deutschland seit den 1980er Jahren und auch die Zustimmung zur Energiewende seit den 1990ern, zu einer fest verankerten sozialen Norm geworden. Allerdings ist Bewusstsein nicht automatisch mit Handeln, also einer Investitionsentscheidung in Erneuerbare-Energien-Anlagen verbunden. Neben Umweltbewusstsein und den „objektiven“ Lebensbedingungen wie Einkommen und Eigenheimbesitz beeinflussen auch „subjektive“ Wertevorstellungen und Motive unsere Art zu leben, den täglichen Alltag zu organisieren und letztendlich auch unsere Entscheidungen in Erneuerbare Energien oder Effizienzmaßnahmen zu investieren. Umweltbewusstsein, materielle Voraussetzungen und Werteorientieren bilden damit zusammen unterschiedliche Wege und Motivationen heraus, sich für die Umwelt zu engagieren:

  • PV-Anlagenbesitzer*innen können sich aus einem hohen Umweltbewusstsein heraus, aber auch aus finanziellen Motiven für eine entsprechende Investition entschieden haben.

  • Umweltbewusstsein kann nur dann in Investitionen in Kleinanlagen münden, wenn die jeweiligen Haushalte die entsprechenden finanziellen und materiellen Voraussetzungen aufweisen.

  • Je nach vorherrschendem Lebensstil schlägt sich Umweltbewusstsein in einer Investition oder in anderem umweltrelevanten Verhalten nieder, z.B. Bürger*innenproteste gegen Kohlestrom oder einem ressourcenschonendem Konsumverhalten.

Beispielhaft können hier zwei Studien aufgeführt werden, welche grundlegende Umwelttypen analysiert haben:

Abbildung 4: „Wer investiert in Erneuerbare Energien? – Eine empirische Studie“; Quelle: Masterarbeit von Verena Naßhoven

Abbildung 5: Ermittelte Umwelttypen aus „Umweltbewusstsein in Deutschland 2014“

4.2 Gesellschaftliche Vernetzungsprozesse und Unterstützung durch die Bevölkerung nutzen und fördern (2. Schritt)

Zur Steigerung der Investitionsbereitschaft in privaten Haushalten spielt die Unterstützung durch lokale Medien, Vorbilder, Pilotprojekte und Best-Practice-Beispiele, die öffentliche Diskussion und politische Vertreter eine zentrale Rolle. Vertriebsstrategien sollten deshalb auf lokalen Energiewende-Aktivitäten aufbauen und gewachsene gesellschaftliche Strukturen in der Region berücksichtigen. Hier sind lokale Wissensnetzwerke, vertrauenswürdige Organisationen und Leitbilder sowie Anlagenbesitzer*innen als mögliche Promotoren zu berücksichtigen.

Empfohlen wird die langfristige Etablierung eines Wissens- und Unterstützungsnetzwerkes für die Region.

Für private und öffentliche Haushalte ist die Herausforderung kaum zu leisten, den Überblick im „Fördermitteldschungel“ zu behalten, das änderungsbedingte Wissen aufzuholen und die passenden Förderprogramme zu finden. Klimaschutzmanager*innen oder Energiewendebeauftragte bilden eine zentrale Schnittstelle um regionales Wissen zu bündeln und für alle Beteiligten der Energiewende verfügbar zu machen. Hierfür empfiehlt sich der Aufbau eines regionalen Wissensnetzwerkes. Konkret bedeutet das, alle Vernetzungsaktivitäten aktiv zu unterstützen, zu Fachinformationen, Verfahren und Förderbedingungen zu beraten, Plattformen des Erfahrungsaustausches zu etablieren und dadurch maßgebliche Impulse zu setzen. Kommunen, einflussreiche Unternehmen, Energieberater*innen aber auch lokale Verbände und Vereine können hier Schlüsselpartner*innen sein um Vertrauen in neue Systemlösungen aufzubauen, Fachwissen und Fachberatung zu vermitteln und positive Beispiele für Energieeinsparung, Energieeffizienzmaßnahmen und Erneuerbare Energien in der Region über entsprechende Veranstaltungen und Promotoren zu kommunizieren. Hierdurch kann auch das Bewusstsein der Bevölkerung für Energiewendethemen gefördert werden. Je nach Planungsfortschritt eines Einzelprojekts ergeben sich unterschiedliche Wissensanforderungen und Beratungsbedarf an das Wissensnetzwerk, welche folgend zusammengefasst sind: (vgl. Tab. 3)

Tabelle 3: Wissensanforderungen und Beratungsbedarf an das Wissensnetzwerk

Informationen und Aufgaben Vernetzungsstrategien
Frühe Projektideenphase Informationen zu Förderbedingungen, technischen und rechtlichen Anforderungen von EE-Anlagen Allgemeine Übersicht zu Förderbedingungen (z. B. Fördermittelatlas der Energieagentur RLP) nutzen
Adaption von Erfahrungen aus Pilotprojekten oder von Expert*innen von außerhalb auf den spezifischen Kontext im Landkreis Regionale Expertise (Energieagentur, Wirtschaftsförder*innen, Wirtschaftsverbände, Verbraucherzentrale, unabhängige Energieberater*innen, etc.) koordinieren und in Abstimmung untereinander für die Akteure vor Ort aufbereiten
Erfahrungen aus deutschlandweiten Energiewendenetzwerken sowie von Energiewendeprojekten vor Ort im Rahmen eines regionalen Erfahrungsnetzwerkes nutzen für Evaluation und Auswahl von überregionaler Expert*innen und Kommunikation von Möglichkeiten und Chancen von Förderprogrammen
Fortgeschrittener Planungsverlauf Informationen über lokale Akteursnetzwerkstrukturen, Verantwortlichkeiten, Meinungsbildner, Lokalpräferenzen der Bevölkerung, gesellschaftliche Konflikte PR-Aktivitäten, Formate der Bürger*innenbeteiligung, bilaterale Treffen mit Schlüsselpartner*innen, regionale Dialogplattformen nutzen; Ansätze zur finanziellen Beteiligung von Lokalakteuren prüfen
Erarbeiten von Argumentationslinien und Nutzenversprechen für die Außendarstellung des geplanten EE-Projekts Gewachsene gesellschaftliche Strukturen wie ortsübliche Verbände und Vereine oder „neutrale“ Forschungseinrichtungen zur Darstellung wichtiger Sachzusammenhänge vor der Öffentlichkeit gewinnen
Vorplanung und Vorbereitung der Antragstellung Fachinformationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess Enger Austausch mit Planungs- und Genehmigungsbehörden; strategische Koalition aus regionalen Unterstützer*innen des Projekts aus Politik, Verwaltung, Unternehmen und Fachexpert*innen
Zusammenführen von Anforderungen der formellen Verfahren mit regionalen Bedingungen (z. B. Artenschutzgutachten) Beratung durch regionale Verantwortliche und Austausch zwischen Energiewendeprojekten zu planungsrechtlichen Anforderungen über etablierte Dialogplattformen

4.3 Technische und marktökonomische Innovationen nutzen (3. Schritt)

Um der Bevölkerung ein entsprechendes Nutzenversprechen anbieten zu können sollten alle Möglichkeiten der Technologiekopplung und Flexibilisierung kommuniziert werden. Die effiziente Kombination von Photovoltaik, Batteriespeichern, Wärmepumpen und energetischen Sanierungsmaßnahmen mit Smart-Home-Entwicklungen wie dem Smart-Meter, aber auch langfristige Poolungsmaßnahmen ermöglichen neue Geschäftsfelder für regionale und lokale Energieversorger, wodurch privaten Haushalten neue und interessante Angebote unterbreitet werden können. Hier sollten Energiewendebeauftragte eine Kommunikation zwischen den Zielgruppen herstellen.

Praxisbeispiel: Ausbau von PV-Anlagen und Batteriespeichern für Wohngebäude
Der Ausbau von PV-Anlagen und Batteriespeicher für Wohngebäude kann für Energieversorgungsunternehmen, Energiehändler*innen und Netzbetreiber*innen eine Vertriebsoption bzw. Flexibilitätsoption darstellen. Während Eigenversorgungskonzepte zunächst in Konkurrenz zum Stromverkauf stehen, können Verkauf, Montage und Wartung von PV-Batterie-Kombinationen eine zusätzliche Erlösoption bieten. In den vergangenen Jahren sind die Systempreise für Lithiumspeicher pro genutzter Kilowattstunde um jeweils rund 15% Prozent gefallen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Förderkulisse ist eine Erhöhung des Eigenverbrauchs für Privathaushalte durch zusätzliche Batteriespeicher grundsätzlich lohnenswert. Neben den Speicher- und PV-Kosten ist die zukünftige Strompreissteigerung und der tatsächlich erreichte Autarkiegrad beim Kunden ein entscheidender Hebel für den wirtschaftlichen Betrieb einer PV + Speicheranlage.

Darüber hinaus sollten auch alternative Finanzierungs- und Betreibermodelle, wie Contracting-Modelle, Mieterstrommodelle, Genossenschaften oder Crowdinvesting, zum Informationsportfolio gehören. Beispielsweise können geeignete Finanzierungsinstrumente helfen, die Zielgruppe der Mieter*innen mit hohem Einkommen eine Investition in Erneuerbare-Energien-Projekte zu ermöglichen. Darunter fallen Contracting-Angebote oder Mieter*innenstrommodelle.

Der Ausbau des Anteils von Wohngebäuden, die mit Photovoltaik- und Speichermodulen ausgestattet sind, wird deutschlandweit auch durch fehlendes Eigenkapital als Grundstock einer Finanzierung limitiert. Obwohl die Preise für diese Technologien weiter fallen, ist der Investitionsbedarf, insbesondere in gekoppelten Anlagen, noch beträchtlich. Es bedarf offensichtlich intelligenter Konzepte, um diese und weitere Hürden, z.B. Informationsdefizite und fehlende ökonomische und ethische Anreize, zu überwinden.

5 Regionaler Energiewende-Investmentverbund als integriertes Vorgehen

Herausforderung Lösungsansatz
Die hier genannten Empfehlungen besitzen jeweils positive Effekte auf die Akzeptanz gegenüber der regionalen Energiewende. Durch Fokussierung auf Einzelmaßnahmen können bei nicht berücksichtigten Gruppen ggf. Vorbehalte entstehen. Zur Erzielung von Synergieeffekten und zur Abdeckung der wichtigsten Bereiche der regionalen Energiewende, wird im Folgenden ein ganzheitlicher Ansatz, der „Regionale Energiewende-Investmentverbund“ vorgestellt.

Das Ziel der regionalen Energiewendeaktivitäten sollte ein Ansatz sein, der sowohl Vernetzungsaspekte, Vor- und Nachteile für regionale Akteure sowie geeignete und partizipative Finanzierungsmodelle berücksichtigt. Die Organisation dieses Prozesses stellt die eigentliche Schlüsselaktivität des hier vorgestellten Ansatzes dar.

Der hier vorgestellte Ansatz eines regionalen Energiewende-Investment-Verbundes stellt ein umfassendes Geschäftsmodell dar, welches alle behandelten Themen aufgreift. Daher werden im folgenden Kapitel zuerst die Organisations- und Finanzierungsform des Verbundes vorgestellt. Darauf folgend werden fünf Schritte zur Initiierung und Umsetzung als Checkbox inkl. Beschreibung aufgeführt. Das Kapitel endet mit einer Vertiefung der drei für die Umsetzung relevanten Bereiche „Wissen, Erfahrungen und Fachexpertise“, „Fördermöglichkeiten für die regionale Energiewende“ und „Finanzielle Mittel“.

Durch die Kombination von partizipativen Finanzierungsformen und der Verteilung von Kosten und Nutzen durch geeignete Ausgleichsmechanismen kann ein regionaler Energiewende-Investmentverbund die positiven Effekte maximieren und einen großen Anteil am Gelingen der regionalen Energiewende haben.

Dieser integrative Ansatz bietet eine Vielzahl von Vorteilen gegenüber der Durchführung von isolierten Einzelprojekten und stellt somit ein Nutzenversprechen für alle Akteure dar. Ein regionaler Energiewende-Investmentverbund:

  • Nutzt vielfältige Synergien, weil er das regionale Netzwerk, welches sowohl Erfahrungs-, Wissens-, und Expertenplattform als auch Investmentverbund zugleich ist, darstellt.

  • Erfüllt die Aufgabe der partizipativen (Mit-)Finanzierung regionaler Energieprojekte und damit die aktive Mitgestaltung der Energiewende (vgl. Kap. 5.2).

  • Verbindet die gerechte Verteilung von Nutzen und Kosten durch Einbindung von Mechanismen für den Ausgleich von Vor- und Nachteilen für verschiedene Akteure.

  • Bietet eine Plattform für die gebündelte Kommunikation nach außen zwecks der Überzeugung und Gewinnung von Partner*innen und Beteiligten.

  • Fördert aufgrund der ganzheitlichen Einbeziehung vielfältiger Akteure die gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber der regionalen Energiewende und trägt somit maßgeblich zu ihrem Gelingen bei.

Idealerweise wird die Initiierung des Prozesses von einer breiten politischen Koalition und von bereits vorhandenem bürgerlichem Engagement getragen. Die Umsetzung eines Regionalen Energiewende-Investmentverbund ist gerade zu Beginn aufwendiger als die Durchführung von Einzelprojekten. Die Bandbreite an positiven Effekten, welche sich langfristig auf den Gesamtprozess „Regionale Energiewende“ auswirken, sind jedoch ein gutes Argument für die Initiierung. Denn nur wer es schafft mit innovativen und partizipativen Geschäftsmodellen weite Teile der Bevölkerung, Politik und Wirtschaft langfristig einzubinden, wird eine erfolgreiche Regionale Energiewende aktiv gestalten und umsetzen können.

Abbildung 6: Mögliche Struktur für einen regionalen „Energiewende-Investment-Verbund“

5.1 Organisation: Finanzierungsmechanismus Energiewende-Investment-Verbund

Neben einer klassischen Finanzierung steht entsprechend des wertschöpfenden Partizipationsgedankens lokaler und regionaler Akteure insbesondere die Aktivierung des „schlafenden Bürgerkapitals“ im Mittelpunkt. Finanzierungsinstrumente wie eine Bürgergenossenschaft, eine Stiftung oder eine Crowdfunding- oder Crowdinvesting-Plattform, bzw. deren Kombination verfolgen zudem das Ziel, mehr öffentliche und kollektive Aufmerksamkeit zu erzeugen, um das Beteiligungsinteresse von Bürgerinnen und Bürgern zu wecken. Dabei wird die Partizipation neben der finanziellen Beteiligung auch in Form einer organisatorischen Einbringung angesprochen, da es sich bei den angedachten Finanzierungs- bzw. Investitionsvorhaben um Projekte der regionalen Kooperation handelt, die entwickelt und geplant sowie für die Finanzierung verfügbar gemacht werden müssen. Die Idee, die zu finanzierenden Projekte und den Akteurskreis der Mittelgeber regional zu halten, mündet in der Zielsetzung, die regionale Wertschöpfung vor Ort zu steigern, welche auch Einbußen in der Tourismusbranche oder hinsichtlich der Verluste von Immobilienpreisen ausgleichen kann (vgl. Kap. 3). Mit der gleichen Zielstellung können Unternehmen in Bürgerhand, z.B. Genossenschaften, parallel zum Crowdfunding Wege etablieren, die zum bürgerlichen Engagement und der Finanzierung durch Bürgerkapital führen. Eine Bürger*innengenossenschaft bzw. prinzipiell jede unternehmerische Gesellschaftsform (im Folgenden wird die Genossenschaft als Beispiel wie auch in der Abb. 6 durchgehend verwendet), die eine hohe Beteiligung individueller Mitglieder oder Gesellschafter*innen (auch Investor*innen der lokalen Banken) mit dem Ziel vorsieht, gemeinsam Projekte zu realisieren, bietet eine reale Plattform für den Austausch und die Entwicklung von Projektideen. Eine solch institutionelle Plattform ist Voraussetzung für die Verstetigung der Projektideen-Entwicklung, welche für die Umsetzung der regionalen Energiewende unabdingbar sind.

Die Beteiligung von Mitgliedern bzw. Gesellschafter*innen setzt die Einbringung finanzieller Mittel voraus. Damit wird bereits der Grundstein für die Finanzierung und Realisierung von profitablen Energiewende-Projekten gelegt (vgl. Abb. 6 Punkt 1 Mitteleinlage). Die Gesellschaft ist damit in der Lage, in die eigenständig entwickelten Energiewende-Projekte oder Projekte Dritter zu investieren. (vgl. Abb. 6 Punkt 2 Mittelbereitstellung & 3 Investition/Wirtschaftliche Projekte).

In Abhängigkeit des Projektvolumens sind die Finanzierungsmittel der Genossenschaft ggf. nicht ausreichend, womit die Akquise weiterer Mittel erforderlich wird. Hierzu können Mittel von investierenden Mitgliedern genutzt werden, welche im Vergleich zu ordentlichen Mitgliedern kein Stimmrecht haben oder wollen, jedoch eine höhere Verzinsung ihrer Mittel erwarten. Des Weiteren ist die klassische Finanzierung durch Finanzinstitute denkbar, was insbesondere gegenwärtig aufgrund einer attraktiven Zinslage sehr interessant erscheint und aufgrund dessen aus wirtschaftlicher Sicht von Mittelgebern/innen zu empfehlen ist, um die eigene Rendite zu erhöhen. Eine weitere Möglichkeit zur Ergänzung der Mitteleinlagen bietet die Etablierung einer regionalen Crowdfunding- bzw. Crowdinvesting-Plattform. Die Eingliederung von Projektideen auf einer solchen online basierten Plattform, ob mit vollem Projektwert oder zum Zweck der Teilfinanzierung, erreicht weitere Teile der Gesellschaft über das Internet und ermöglicht die Aktivierung privater Investitionen. Auch hierbei ist eher mit höherer Verzinsung der Mittel zu rechnen als gegenwärtig bei der klassischen Kreditfinanzierung durch Banken. Zudem kann an dieser Stelle auf die Möglichkeit hingewiesen werden, Fördermittel für bestimmte Projekte zu akquirieren (vgl. Kap. 5.2)

Die bisher beschriebene Kombination an Finanzierungsinstrumenten zielt auf die Finanzierung ökonomisch tragfähiger Vorhaben ab. Jedoch umfasst die Verfolgung der regionalen Energiewende ebenfalls Projekte, welche keine Verzinsung des eingesetzten Kapitals ermöglichen. Insbesondere handelt es sich hierbei um gemeinnützige Projekte, z.B. reine Maßnahmen zum Umweltschutz (vgl. Abb. 6 Ausgleichszahlungen und gemeinnützige Projekte) oder um die in Kap. 3.5 beschriebenen Ausgleichsmaßnahmen, wie bspw. Projekte zur Verbesserung der sozialen oder touristischen Infrastruktur.

Zur Finanzierung solcher Vorhaben eignet sich ergänzend die Einrichtung einer Stiftung oder eines Vereins, um das Kapital zur Finanzierung der Ausgleichsmechanismen zu verwalten. Hier können Überschüsse aus der Bürger*innengenossenschaft, neben der Ausschüttung an die Mitglieder, zum Teil in den regionalen Ausgleichsfond (bspw. Verein) fließen. Zudem kann mit spezifischen Marketingkampagnen die Anwerbung von Spenden (vgl. Abb. 6 Punkt 8 Spende) für gemeinnützige Vorhaben gelingen (vgl. Abb. 6 ideelle Ebene).

Ein Beispiel für eine Kopplung aus Einnahmen der regionalen Energiewende und der touristischen Infrastruktur stellt die in Kap. 3.5 aufgeführte Hängebrücke Geierlay dar, deren jährliche Unterhaltskosten mit Einnahmen aus Windkraftanlagen refinanziert werden können. (www.geierlay.de)

Die Betrachtung der dargestellten Finanzierungsinstrumente in Kombination als zusammenhängender Mechanismus ist für einen ganzheitlichen regionalen Finanzierungsansatz prädestiniert und erfordert für eine erfolgreiche Realisierung eine entsprechend ganzheitliche Vermarktung. Eine transparente Kommunikation erlaubt es potenzielle Mittelgeber*innen zu erreichen und diese zu motivieren bzw. zu aktivieren, sich sowohl finanziell als auch organisatorisch zu beteiligen. Zur Koordinierung des Mechanismus, der Organisation und Betreuung von Betreiber*innen und finanzieller Verknüpfung sowie der Projektgeber*innen, ist ein übergeordneter Träger zu empfehlen. Beispielsweise eignen sich hierfür regionale Finanzinstitute oder eigens gegründete Unternehmen mit Expertise im Bereich der Finanzwirtschaft.

Insbesondere der Politik und Verwaltung müsste an der Förderung solcher integrativen Geschäftsmodelle gelegen sein, nicht zuletzt, weil sie über lokale Wertschöpfungseffekte durch die höheren Steuereinnahmen direkt profitieren. Aus diesem Grund sollten sich Politik und Verwaltung als Schlüsselpartner gewinnen lassen, wenn es um die konkrete Umsetzung von Geschäftsmodellen geht, die auch die regionale Perspektive (mit allen Vor- und Nachteilen) einschließen. Eine organisatorische Schnittstelle, die alle Vernetzungsaktivitäten aktiv leitet sowie das Vertrauen der Akteure als Grundvoraussetzung, spielen eine elementare Rolle, um ein EE-Projekt zu initiieren.

Im Folgenden wird ein möglicher Ablauf zur Initiierung eines regionalen Investmentverbundes aufgezeigt. Hierzu werden neben den Beschreibungen im Text auch Verweise auf weitere Informationsquellen zur Information und Umsetzung gegeben.

Tabelle 4: Initiierung eines regionalen Investmentverbundes

Initiierung eines regionalen Investmentverbundes
  1. Öffentliche Auftaktveranstaltung zur Darstellung von Optionen für den Aufbau eines regionalen Netzwerks
    1. Präsentation durch fachspezifische Referenten zu Themen wie
      1. Ausgleich von Vor- und Nachteile von EE-Projekten (Akzeptanz, Tourismus etc.)
      2. Erfahrungs-, Wissens- und Expert*innenplattform
      3. Enorme Relevanz der (vorab) Vernetzungsaktivitäten („Kümmer*innen“)
      4. Revolvierende Fonds
      5. Energie-Bürger- und Belegschaftsgenossenschaften
      6. Crowdfunding
      7. Sonstige Organisationsmöglichkeiten mit dem Ziel der Steigerung von regionaler Wertschöpfung
      8. Möglichkeiten im Rahmen der Energiewende – ökonomisch, ökologisch, sozial
      9. Best Practice
    2. Einladung von
      1. Themenspezifischen Fachexpert*innen
      2. Landrat/Landrätin, Bürgermeister*innen und Vertreter*innen
      3. Wirtschaftsförderungs-Gesellschaften
      4. Verbänden, Vereinen
      5. Bürger*innen
      6. Finanziellen Institutionen
      7. Bestehenden Initiativen (Genossenschaften etc.)
  2. Bestimmung einer Kerngruppe für die weiterführende Organisation zur Konkretisierung des Vorhabens
    1. Definition von zu bearbeitenden Themen, z.B.
      1. Gründung einer Gesellschaft
      2. Gestaltung einer Satzung
      3. Gesetzliche Rahmenbedingungen
      4. Finanzielle Aspekte
      5. Trägerschaftsmodelle
    2. Definition und Besetzung von Arbeitsgruppen entsprechend der Themen
  3. Veranstaltung von Fachgruppen spezifischen Workshops zur Ausgestaltung möglicher Modelle mit Unterstützung von Fachexperten
  4. Zentrale Diskussion von Workshop-Ergebnissen und Konkretisierung eines favorisierten Modells für die Region
  5. Umsetzungsphase
    1. Bestimmung einer Trägerschaft
    2. Businessplan
    3. Gesellschaftsgründung
    4. Satzung
    5. Vertragsgestaltungen
    6. Mitgliedschaften
    7. Finanzierung

Als erster Schritt zur Initiierung eines regionalen Energiewende-Investmentfonds steht das Informieren aller beteiligten Akteure im Sinne von Kap. 4.2 im Vordergrund. Hierbei sollen durch den Einbezug von regionalen oder überregionalen Experten Informationen über den möglichen Schwerpunkten des Netzwerkes dargestellt werden. Zudem ist es wichtig, dass die Informationen mit realistischen Abschätzungen, möglichen Erwartungen aber auch Hemmnissen ergänzt werden. Dieser Schritt soll vermeiden, dass überzogene Erwartungen entstehen, deren Nichterfüllung Frust und Ablehnung im späteren Prozess erzeugen.

Diese hier gegebenen Informationen stellen die Grundlage für die spätere (anfängliche) Priorisierung des Netzwerkes dar. Um einen belastbaren Konsens aller Beteiligten zu erlangen, müssen alle später am Netzwerk bzw. Investmentverbund beteiligten Akteure zu den Informationsveranstaltungen eingeladen werden. Um dem Thema politisches Gewicht und auch eine gewisse Bedeutung zu geben, ist die Anwesenheit von politischen Entscheidungsträgern essentiell. Da die neugeschaffene Struktur im besten Falle bestehende Strukturen miteinschließen soll, sind bestehende Initiativen aus dem Bereich der regionalen Energiewende einzuladen. Um eine möglichst große Reichweite zu erlangen, sind ein gut gewählter Zeitpunkt ohne Überschneidung zu anderen ggf. konkurrierenden Ereignissen (Fußball!), ein zentral gelegener barrierefreier Ort, sowie eine breitgefächerte auf alle Zielgruppen ausgelegte Werbestrategie (Amtsblatt, Plakate, Social-Media, …) notwendig.

Zur Konkretisierung der weiteren Arbeitsschritte ist die Definition einer Kerngruppe zur Organisation sowie den zu bearbeitenden Themen wichtig (Zweiter Schritt). Um den Prozess zu verstetigen, braucht es feste Ansprechpartner*innen und klare organisatorische Zuordnungen. Hierfür sollten frühzeitig Personen gefunden werden. Idealerweise werden Teilbereiche von kommunalen Stellen übernommen (bspw. vom Klimaschutzverantwortlichen), da hier organisatorisches Know-How als auch personelle Konstanz zu erwarten sind. Die Mitarbeit in den Arbeitsgruppen sollte allen Akteuren ermöglicht werden. Die Themen der weiteren Arbeit sollten entweder in der Veranstaltung priorisiert werden, um von der Informationsdichte zu profitieren und auch um potenzielle Rückfragen an die Expert*innen zuzulassen, oder zumindest in kurzem zeitlichen Abstand danach. Zur ersten Orientierung für die Teilnahme an bestimmten Arbeitsgruppen als auch als Hilfestellung für die spätere Umsetzungsphase wird im Folgenden auf themenspezifische Leitfäden verwiesen (Leitfäden eG in Kap. 5.2):

  • Checkliste zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) der IHK Köln36

  • Mustersatzung GmbH der IHK Frankfurt am Main37

Der dritte Schritt bezieht sich auf die Arbeit der einzelnen Fachgruppen. Auch hier ist es sinnvoll immer wieder auf das Wissen des regionalen Wissensnetzwerkes oder externer Akteure zurückzugreifen. Dieser Schritt findet nicht einmalig statt, sondern wird auch im Fortbestehen des Netzwerkes immer wieder durchgeführt um neue Ideen zu generieren oder auf geänderte Rahmenbedingungen eingehen zu können.

In der zentralen Diskussion und Konkretisierung des favorisierten Modells für die Region werden die Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen vorgestellt. Des Weiteren sollte nach der Diskussion der einzelnen Elemente eine Abstimmung über die angestrebte Ausgestaltung des Investmentverbundes stattfinden (4). Eine mögliche Ausgestaltung befindet sich in Abb. 6.

In der Umsetzungsphase werden die benötigten Strukturen aufgebaut und Inhalte konkretisiert (5). Hierfür kann es unter Umständen sinnvoll sein, externes Know-How einzukaufen. Die Mittel dafür sollten bereits am Anfang des Prozesses einkalkuliert werden. Zudem kann durch die Fixierung der Inhalte mit der konkreten Formulierung eines Businessplans begonnen werden (5b).

  • Leitfaden zur Erstellung eines Business- oder Geschäftsplans der Schule für Unternehmer38

Die nun folgenden Kapitel geben einen vertieften Einblick in die für die Umsetzung relevanten Bereiche „Wissen, Erfahrungen und Fachexpertise“, „Fördermöglichkeiten der Regionalen Energiewende“, sowie „Finanzielle Mittel“.

5.2 Schlüsselressource finanzielle Mittel und Kostenstruktur

Die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen stellt für viele Kommunen und kommunale Unternehmen aufgrund knapper finanzieller und personeller Ressourcen eine große Herausforderung dar, die zusätzlich in Konkurrenz zu vielen anderen Ausgabepositionen steht. Gerade kleinen Kommunen stehen dabei nur sehr begrenzte Mittel zu Verfügung.39 Obwohl verschiedene Länder mittlerweile Entschuldungsprogramme für die Kommunen aufgesetzt haben, hat sich die Gesamtverschuldung der Kommunen in den vergangenen Jahren negativ entwickelt.40

Fördermittel stellen in dieser Situation oft eine Möglichkeit dar, trotz geringer Eigenmittel in Klimaschutzmaßnahmen zu investieren. Die Fördermittellandschaft ist jedoch unübersichtlich und unterliegt zudem einem ständigen Wandel, weil sich die Programme den sich ändernden gesellschaftlichen Kontexten anpassen müssen, wozu zum Beispiel Marktentwicklungen zählen. Neben Bund und Europäischer Union bieten auch die Bundesländer und vereinzelt Energieunternehmen Zuschüsse und günstige Darlehen für kommunale Klimaschutzmaßnahmen an. Je nach Fördermittelgeber und Förderzweck unterscheiden sich die Anforderungen an Antragsstellung und Umsetzung der Maßnahmen, wobei sowohl Personal- als auch Sachkosten gefördert werden können.40 Förderprogramme der EU besitzen dabei den Vorteil der Vernetzung mit Projektpartnern aus anderen EU-Ländern, sie erfordern jedoch oft einen erhöhten Kommunikations- und Koordinationsaufwand.40

Konkrete Maßnahmen, die von einzelnen Förderprogrammen gefördert werden, sind zum Beispiel:

  • Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen (u.a. Nationale Klimaschutzinitiative41, Programme des BAFA42, EFRE-Programm der EU & Programme der Länder;

  • Maßnahmen zur Energieeinsparung (u.a. Nationale Klimaschutzinitiative, Programme der KfW-Bank43, EEEF-Programm der EU)

  • Maßnahmen zur strategisch-politischen Entwicklung der Kommunen: Klimaschutzkonzepte, Finanzierung von Klimaschutzmanagern, Klimafolgenanpassung (u.a. Nationale Klimaschutzinitiative, EEEF-Programm der EU)

  • Einzelprojekte mit Vorbildcharakter (u.a. Nationale Klimaschutzinitiative, LIFE Programm der EU)

Aufgrund des kontinuierlichen Wandels der Förderlandschaft soll hier nur auf einige Institutionen und Plattformen verwiesen werden, die verlässliche Informationen zur Gesamtheit der Fördermittel bereitstellen und damit als Anlaufstelle dienen können.

  • Förderdatenbank des Bundes44

  • EU-Kommunal-Kompass45

  • Förderkatalog der Energieagenturen46

Eine persönliche Beratung können Sie bei der Energieagentur Ihres Landes, dem Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz47 sowie dem BAFA48 erhalten. Eine ausführliche Einführung in die Fördermittellandschaft bietet der Leitfaden Kommunaler Klimaschutz.40

Neben der Bereitstellung ausreichender öffentlichen Mitteln stellen partizipative Modelle und die Aktivierung von Privatvermögen, eine zentrale Aufgabe dar. Werden die Projekte von Investor*innen initiiert, ist es auch hier ratsam, sich mit der Etablierung von partizipativen Investitionsmodellen auseinanderzusetzen. Ein Investmentverbund lebt von einer breit angelegten Beteiligung und der Mitbestimmung aller Akteure.

Im Folgenden wird ein Überblick über die grundlegenden Finanzierungsformen mit Verweis auf weitere Informationen gegeben.

Lösungsansatz - Alternative Beschaffungswege finanzieller Ressourcen:

Instrumente sind:

  • Genossenschaftsmodelle für die Einbeziehung der Öffentlichkeit und für Belegschaften

  • Crowdinvesting

  • Contracting

Genossenschaftsmodelle

Die Form der Energiegenossenschaft ist insbesondere vor dem Hintergrund der Motivation und Beteiligung regionaler Bürgerschaft nach wie vor empfehlenswert. Jedoch sind die Gegebenheiten aus ökonomischer Sicht für Genossenschaften im Vergleich zum Jahr 2012 aufgrund der Novellierungen des EEG nicht mehr so aussichtsreich. Durch die reduzierte Einspeisevergütung und das Ausschreibungsmodell entsteht im Wettbewerb um die Flächen ein zunehmender Kostendruck, dem Konzerne und Unternehmen, die breiter aufgestellt sind und mehr finanziellen Spielraum haben, besser begegnen können als Genossenschaften. Entsprechend ist die Ausrichtung des genossenschaftlichen Engagements neu zu bewerten: Mehr Kooperation mit kapitalintensiven Unternehmen (auch überregional), etwa als investives Mitglied der Genossenschaft, könnte zur Senkung von Fixkosten führen und die Wettbewerbsfähigkeit von Genossenschaften erhöhen; die Übernahme von Schlüsselaufgaben wie die Verwaltung oder Teilnahme an Ausschreibungsverfahren könnte an Partner ausgelagert werden; die Genossenschaft könnte sich im Gegenzug auf regionalspezifische Aktivitäten konzentrieren. Diese Partnerschaft wäre aus Sicht der Unternehmen insofern interessant, als dass der regionale Zugang über die Genossenschaft erleichtert würde.

Weiterführende Informationen zu genossenschaftlichen Ansätzen im Rahmen der Energiewende können den folgenden Quellen entnommen werden:

Crowdinvesting

Ziele sind die Realisierung regionaler Projekte, die Aktivierung finanzieller Mittel in der Region, die Bindung überregionalen Kapitals und die Stärkung des Engagements von Bürger*innen und Projektgebern in der Region. Hierzu kann auch auf das Angebot bereits etablierter Dienstleister*innen (s.u.) wie der Deutschen Crowdinvest GmbH zurückgegriffen werden. Dieses ermöglicht einen regionalen Ableger der Crowdinvesting-Plattform gegen Nutzungsgebühr. Die Finanzierung dieser Nutzungsgebühr kann durch die Erhebung von Gebühren auf die regionalen Projekte erfolgen. Entsprechend ist der Anspruch, möglichst viele Projekte über das Crowdinvesting zu realisieren. Aus diesem Grund ist es empfohlen, die Plattform über Energieprojekte hinaus auch für die Finanzierung und Vermarktung von Vorhaben in anderen Bereichen, etwa der Unternehmensgründung oder Immobilienfinanzierung zu nutzen.

Als Träger*innen und Betreiber*innen einer Crowdinvesting-Plattform eignen sich auch regionale Banken. Hierdurch können die vorhandene Expertise und vorliegende Befugnisse bei der finanziellen Abwicklung genutzt werden. Zudem können die regionalen Banken vom Aufbau neuer Expertise im Rahmen der digitalen Mittelbeschaffung- und Vergabe profitieren, das Angebot von Finanzierungsmöglichkeiten ergänzen und hierdurch ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken. Außerdem ist die Zugangsschwelle für die regionalen Nutzer*innen über vertrauensvolle, regionale Banken gering. Ergänzend zu den technischen und organisatorischen Aspekten sollte eine regionalweite Kampagne durchgeführt werden. Ziele hierbei sollten die Bekanntmachung des regionalen Crowdinvestings und seiner Möglichkeiten für Projektgeber*innen und Investor*innen sowie die Aktivierung des regionalen Engagements sein.

Eine umfangreiche Übersicht über Crowdinvesting -Beispiele kann folgenden Internetseiten entnommen werden:

Contracting

Ein weiteres Instrument alternativer Finanzierung ist das Contracting. Im Rahmen der Initiativen der regionalen Energiewende sollte Contracting fester Bestandteil von Kampagnen werden. Hierzu ist die partnerschaftliche Einbindung von Contracting-Geber*innen empfehlenswert. Information, Aufklärung und konkrete Kooperationsmöglichkeiten sollten intensiv vermittelt werden. Die Kommune oder der Landkreis sollte als Initiator und Vermittler*innen fungieren.

Die Kommune oder das Unternehmen als Energieverbraucher können durch Contracting mehrmals profitieren:

  • Der/Die Contractinggeber*in übernimmt die Planung, den Bau, den Betrieb und die Finanzierung der Investition für die neue Energieanlage oder Effizienzmaßnahme;

  • Der/Die Contractingnehmer*in profitiert von der Steigerung von Energieeffizienz und die einem Beitrag zur Erreichung von Klimaschutzzielen;

  • Der/Die Contractingnehmer*in profitiert ggf. vom Aufbau eines Energiemanagementsystems und Energiesparberatung durch den/die Contractinggeber*in.

Weiterführendes zum Thema Contracting ist u. a. unter folgenden Quellen verfügbar:

www.energiecontracting.de

www.kompetenzzentrum-contracting.de

Kontakt zu dieser Broschüre

Martin Kohl
Hochschule Trier – Umwelt-Campus Birkenfeld
Institut für angewandtes Stoffstrommanagement – IfaS
Geb. 9926 Raum 26/045
Postfach 1380
55761 Birkenfeld
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
stoffstrom.org

Benedikt Walker
Deutsches Institut für Urbanistik
Bereich Infrastruktur, Wirtschaft und Finanzen
Zimmerstraße 13 - 15
10969 Berlin
Kontakt über Dr. Stefan Schneider: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Autoren

Martin Kohl (Institut für angewandtes Stoffstrommanagement, IfaS)

Benedikt Walker (Deutsches Institut für Urbanistik, difu)

Dr. Stefan Schneider (Deutsches Institut für Urbanistik, difu)

Dr. Dirk Assmann (Deutsches Institut für Urbanistik, difu)

Dr. André Schaffrin (EA European Academy)

Michael Müller (Institut für angewandtes Stoffstrommanagement, IfaS)

Unter Mitarbeit von:

Sarah Götten, Christiane Kothmann, Ansgar Skoda, Andrea Steppacher, Gabriele Fohr (EA European Academy)

Bettina Ahlborn-Braun (Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler)

Christoph Pietz

Dr. Franziska Sperling, Wolfgang Schlagwein, Tanja Nietgen (EA European Academy)

Leander Grunwald (Fraunhofer UMSICHT)

Ulrich Elsenberger (evm)

Andreas Döhrer (GEOMAGIC)

Fußnoten


  1. Gailing, Ludger, und Andreas Röhring. 2016. Was ist dezentral an der Energiewende? In: Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning 73(1): 31-43. https://www.researchgate.net/publication/276350238_Was_ist_dezentral_an_der_Energiewende_Infrastrukturen_erneuerbarer_Energien_als_Herausforderungen_und_Chancen_fur_landliche_Raume

  2. Osterwalder, Alexander, und Yves Pigernu. 2011. Business Model Generation. Ein Handbuch für Visionäre, Spielveränderer und Herausforderer. Campus Verlag. Frankfurt am Main. 

  3. Umsatzquellen stellen im Zuge der Energiewende Erneuerbare-Energien-Projekte dar, also z.B. die Installation Erneuerbarer-Energien-Anlagen. Siehe zur Identifikation dieser Umsatzquellen: Leitfaden Technik

  4. Vgl. Agentur für Erneuerbare Energien e.V. (Hrsg.). Regionale Wertschöpfung durch die Nutzung Erneuerbarer Energien. 2009. S. 1f. 

  5. Wertschöpfung im Bau von EEA: http://www.kommunal-erneuerbar.de/de/kommunale-wertschoepfung/rechner.html  

  6. Wertschöpfung von Gebäudesanierungen: https://wertschoepfungsrechner.difu.de/startseite/  

  7. Kosfeld, Reinhold, et al. 2011. Strategische Einbindung regenerativer Energien in regionale Energiekonzepte - Wertschöpfung auf regionaler Ebene. BMVBS-Online-Publikation, Nr. 18/2011. https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/ministerien/BMVBS/Online/2011/DL_ON182011.pdf?__blob=publicationFile& ;v=2 

  8. https://www.lfu.bayern.de/buerger/doc/uw_117_windkraftanlagen_infraschall_gesundheit.pdf  

  9. https://www.energieatlas.bayern.de/file/pdf/1099/Erl äuterungen_zur_Schattensimulation_von_Windkraftanlagen.pdf 

  10. http://www.natursoziologie.de/files/nohl-windkraft1375881239.pdf  

  11. Institut für Tourismus – und Bäderforschung. 2014. Einflussanalyse Erneuerbare Energien und Tourismus in Schleswig-Holstein. https://www.wind-energie.de/sites/default/files/attachments/region/schleswig-holstein/20140722-ee-tourismus-sh-kurzfassung.pdf

    Tom Broekeln und Christoph Alfken. 2015. Gone with the wind? The impact of wind turbines on tourism demand. Energy Policy86(2015)506–519 

  12. Hubert Job, Bernhard Harrer, Daniel Metzler und David Hajizadeh-Alamdary. 2006. „Ökonomische Effekte von Großschutzgebieten. Leitfaden zur Erfassung der regionalwirtschaftlichen Wirkungen des Tourismus in Großschutzgebieten.“ BfN-Skripten 151/2006 

  13. https://www.qgis.org/de/site/  

  14. https://www.esri.de/produkte/arcgis  

  15. Walker, Benedikt, Schneider, Stefan und Assmann, Dirk. 2019. Wertschöpfungskonflikte in der Energiewende. Difu Impulse. Berlin. (Arbeitstitel, Im Erscheinen). Eine detaillierte Darstellung des Vorgehens erscheint in Walker/Assmann 2018 

  16. R Core Team (2018). R: A language and environment for statistical computing. R Foundation for Statistical Computing, Vienna, Austria. URL https://www.R-project.org/

  17. Pebesma, E., 2018. Simple Features for R: Standardized Support for Spatial Vector Data. The R Journal 10 (1), 439-446, https://doi.org/10.32614/RJ-2018-009  

  18. Für einen einzelnen Betrieb kann der individuelle Verlust theoretisch auch höher ausfallen. 

  19. Strasdas, Wolfgang, und Hartmut Rein (Hrsg.). 2015. Nachhaltiger Tourismus. UTB. Stuttgart. 

  20. http://www.dwif.de/kompetenzen/konzepte-strategien/themenstudien-sektorstudien/nachhaltiger-tourismus.html  

  21. https://www.dialogforum-ber.de/  

  22. https://www.dialogforum-ber.de/  

  23. https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/neuartiger-oeffentlichkeitsdialog-in-verfahren  

  24. Siehe hierzu: DIFU Flughafengutachten S.141 https://difu.de/publikationen/difu-berichte-42012/difu-gutachten-zu-ber-auswirkung-des-flughafens-auf-die.html  

  25. Schneider, Stefan, et al. 2012. Regionalwirtschaftliches Gutachten zu den Auswirkungen des Flughafens Berlin Brandenburg auf die Entwicklung der Kommunen im Flughafenumfeld (RG FU BER). Difu. Berlin. https://difu.de/publikationen/2012/regionalwirtschaftliches-gutachten-zu-den-auswirkungen-des.html  

  26. http://www.kommunal-erneuerbar.de/de/energie-kommunen/energie-kommunen/rottweil-hausen.html  

  27. "Diese Punkte sind in einem Mustervertrag zusammengefasst, der neben relevanten Stakeholder*innen auch geeignete Beteiligungsformate aufzählt und..."

    https://www.thega.de/fileadmin/thega/pdf/bereiche/wind/vertrag_siegel_faire_windenergie.pdf  

  28. https://www.rheinboellen.de/seite/108118/solidarpakt.html  

  29. https://www.foederal-erneuerbar.de/best-practice-detailseite/items/solidarpakt-fuer-windkraft-im-wald

    https://www.forstpraxis.de/rheinland-pfalz-solidarpakt-fuer-windkraftanlagen-wald/  

  30. https://www.hachenburg-vg.de/prima-klima.html/windenergie/solidarpakt-windenergie.html  

  31. https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/mwkel/Abteilung_2/8206/03_Nachhaltigkeit_kommunal/Evaluierung_Nachhaltigkeitsprozess_VG_Suedeifel__Neuerburg_.pdf  

  32. https://www.hoehr-grenzhausen.de/themen-die-uns-bewegen/erneuerbare-energien/vertrag-solidarpakt-windenergie.pdf?cid=i7  

  33. https://www.kreis-sim.de/media/custom/2554_971_1.PDF?1516290918  

  34. http://Brandenburgliga/dokumente/Arbeitsgruppe_Windpark_Schlalach.pdf

    https://www.eti-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/downloads2012/leitfaden_windenergie_Kommunen.pdf  

  35. www.umweltbundesamt.de/daten/private-haushalte-konsum/umweltbewusstsein-umweltverhalten 

  36. https://www.ihk-koeln.de/upload/Checkliste_zur_GmbH_Gruendung_2018_23304.pdf?ActiveID=3138  

  37. https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/gmbh_satzung/  

  38. https://www.schule-fuer-unternehmer.de/Downloads/Schule-fur-Unternehmer-LeitfadenBusinessplan.pdf  

  39. Tipps für erfolgreichen Klimaschutz in kleinen Kommunen finden Sie in DIFU 2015. https://difu.de/publikationen/2015/kleine-kommunen-gross-im-klimaschutz.html  

  40. https://leitfaden.kommunaler-klimaschutz.de/  

  41. Eine Übersicht über die Förderprogramme, die in der Nationalen Klimaschutzinitiative gebündelt wurden ist zu finden unter: https://www.klimaschutz.de/f örderung 

  42. http://www.bafa.de/DE/Energie/energie_node.html  

  43. https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/ Öffentliche-Einrichtungen/index-2.html 

  44. http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/foerderrecherche.html  

  45. http://www.eu-kommunal-kompass.de/index.php/foerderdatenbank  

  46. www.energieeffiziente-kommune.de/praxishilfen/foerdersuche/, enthält auch Förderprogramme der Energieversorger 

  47. https://www.klimaschutz.de/service/das-beratungsangebot-des-skkk  

  48. http://www.bafa.de/DE/Energie/energie_node.html