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Broschüre Kooperation und Verstetigung

1 Hintergrund – Was ist regionale Kooperation?

Was ist regionale Kooperation?

Wir verstehen regionale Kooperation als freiwillige Zusammenarbeit und Koordination zwischen kommunalen Trägern (Landkreise, Gemeinden, Städte) und nicht-kommunalen Akteuren (Unternehmen, Verbänden und Vereinen, Parteien, Bürger*innen etc.) auf einer regionalen Ebene, die primär an ihrer funktionalen Aufgabenstellung ausgerichtet wird und nicht zwingend an formale Verwaltungsräume gebunden ist.

Insbesondere in Regionen mit hohem Konfliktpotenzial ist die Realisierung von Energiekonzepten alles andere als ein Selbstläufer, auch wenn diese mit großer Fachkompetenz und unter Einbezug von regionalen Akteuren erstellt wurden. Für die Umsetzung und die Verstetigung von Energiekonzepten ist es zentral, dass sich die beteiligten Kommunen und lokalen Stakeholder frühzeitig mit der Frage befassen, welche Strukturen für die regionale Zusammenarbeit benötigt werden, auf welchen bestehenden Strukturen aufgebaut werden kann und welche Strukturen neu etabliert werden sollen.

Regionale Kooperationen als Voraussetzung zur Planung, Umsetzung und Verstetigung der Energiewende vor Ort

Die Energiewende vor Ort kann nicht durch einzelne Kommunen im Alleingang realisiert werden. Landkreise haben häufig nur sehr begrenzte formelle Entscheidungskompetenzen für die Umsetzung der Energiewende jenseits ihrer eigenen Liegenschaften. Um das Ziel einer Umstellung des Energiesystems zu erreichen, sind Landkreise auf die Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Unternehmen, Verbänden und Vereinen und Bürger*innen angewiesen.1

Auch für Gemeinden und Städte ist es kaum möglich, eine umfassende Energiewendestrategie ohne Unterstützung von Kooperationspartnern aus der Privatwirtschaft, Zivilgesellschaft, Bürgerschaft und anderen kommunalen Gebietskörperschaften zu entwickeln und umzusetzen. Gemeinden und Städte haben zwar im Vergleich zu Landkreisen über ihre Entscheidungskompetenzen in der Bauleitplanung und im Klimaschutz mehr Möglichkeiten der direkten Gestaltung der Energiewende vor Ort. Insbesondere kleineren Gemeinden fehlen jedoch häufig die finanziellen und personellen Mittel, um sich mit dem Thema Energiewende umfassend zu befassen.

Die Umsetzung der Energiewende macht zudem nicht an kommunalen Grenzen halt. Maßnahmen wie der Bau von Windparks, Biogasanlagen oder der Ausbau des Stromnetzes haben häufig Auswirkungen jenseits von Gemeinde-, Landkreis- oder sogar Bundesländergrenzen. So profitieren auch Nachbarregionen von Effekten der regionalen Wertschöpfung und der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch lokale Energiewendeprojekte. Andererseits können sich raumwirksame Infrastrukturmaßnahmen wie die Errichtung von Windparks oder der Ausbau des Hochspannungsnetzes nicht nur innerhalb von Gemeinden, sondern auch in Nachbarregionen negativ auf Mensch und Natur auswirken.

Eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Akteuren ist darüber hinaus ein zentraler Erfolgsfaktor, um die Akzeptanz von Energiewende-Maßnahmen zu erhöhen und Verteilungs- und Landnutzungskonflikte zu vermeiden bzw. zu vermindern.

Eine Schlüsselbedingung für die erfolgreiche Planung und Umsetzung der Energiewende vor Ort ist daher die Organisation von Abstimmungsprozessen, Netzwerken und Kooperationen zwischen Kommunen (Landkreis, Städten, Gemeinden und Quartieren), Bürger*innen, Unternehmen, Energieversorgern, Finanzinstituten, Verbänden und politischen Parteien. Die gemeinsame Diskussion und Festlegung von Zielen, die Abstimmung von Umsetzungsstrategien und der Aufbau von effizienten Organisations- und Entscheidungsstrukturen ist auch eine wichtige Voraussetzung dafür, dass mit großem Aufwand erstellte kommunale Energie- und Klimaschutzkonzepte nach Fertigstellung nicht „in der Schublade verschwinden“.

Dies geschieht leider viel zu häufig, wenn Finanzierungsfragen ungeklärt bleiben oder Kümmerer fehlen, die Treffen organisieren, wichtige Akteure mobilisieren oder Fördermittel akquirieren. Eine Auswertung der Nationalen Klimaschutzinitiative zeigt, dass die Realisierungsquote von kommunalen Klimaschutzkonzepten noch deutlich ausbaufähig ist. So gingen nur ein Drittel der in der Studie befragten Mitarbeiter*innen von kommunalen Modellprojekten von einer gewissen Umsetzungswahrscheinlichkeit aus und ein weiteres Drittel rechnete gar nicht mit einer Umsetzung.2 Auch die Bundesgeschäftsstelle des European Energy Award, welche lokale und regionale Energiewendeprojekte auszeichnet, verweist auf das Problem, dass kommunale Energie- und Klimaschutzkonzepte „nur selten auch nachhaltig umgesetzt“3 würden.

Je schwieriger die Ausgangslage, desto höher der Abstimmungsbedarf

In Regionen, in denen Flächenknappheit und Landnutzungskonkurrenzen den Ausbau von erneuerbaren Energien erschweren, verstärkt sich der Bedarf nach Abstimmung und gemeinsamer Planung noch einmal. Beispielsweise ist in vielen Landkreisen die Ansiedlung von Windenergieanlagen aufgrund verschiedener Regelungen (z.B. im Landesentwicklungsplan) ausgeschlossen oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich (Regelungen zu landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften (LaHiKuLa)). Prüffähige Potenzialflächen werden u.a. durch Schutzgebietsausweisungen weiter eingeschränkt. Zugleich stehen auch wichtige Wirtschaftszweige wie die Tourismuswirtschaft dem Ausbau der Windenergie teilweise skeptisch gegenüber. Eine enge Koordination und Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Unternehmen, Zivilgesellschaft und Bürger*innen ist in diesem Spannungsfeld essentiell, um Interessenkonflikte auszuhandeln und Lösungsansätze zu diskutieren.

Regionale Kooperation als Notwendigkeit der Raumplanung – Das Beispiel Rheinland-Pfalz

Raumplanung ist in Deutschland generell durch die Verteilung von Kompetenzen auf das „feine Gefüge des Neben-, Mit-, aber auch Gegeneinanders“4 der überörtlichen Landes- und Regionalplanung und der örtlichen Bauleitplanung charakterisiert. Insbesondere die Träger der Regionalplanung und der Bauleitplanung müssen wegen ihrer eng verwobenen Raumplanungszuständigkeiten zusammenwirken. Die Bauleitplanung hat dabei eine Anpassungspflicht an die Ziele der Raumordnung, zugleich muss aber auch die Landes- und Regionalplanung nach dem sogenannten Gegenstromprinzip die Erfordernisse der Teilräume beachten. Für die Umsetzung der Energiewende vor Ort ist je nach Aufbau der Kommunalsysteme in den deutschen Bundesländern auch die Verteilung der planerischen und politischen Kompetenzen zwischen Landkreisen, Städten und Gemeinden geregelt.

Das Kommunalsystem Rheinland-Pfalz stellt dabei besondere Koordinationsanforderungen an die kommunalen Gebietskörperschaften.

Im Rahmen des § 2 Abs. 1 Landkreisordnung Rheinland- Pfalz können die Landkreise auf das Kreisgebiet bezogene öffentliche Aufgaben nur dann als freie Selbstverwaltungsaufgaben wahrnehmen, wenn sie nicht durch Gesetz einer anderen Stelle, insbesondere den Gemeinden, zugewiesen sind. Für die Aufgabenbereiche Energieversorgung und Klimaschutz ist diese gesetzliche Zuweisung an die Gemeinden erfolgt. Die für die Energieversorgung (insbesondere für die Ansiedlung von raumbedeutsamen Energieversorgungsanlagen) maßgebliche Bauleitplanung ist im Rahmen der Planungshoheit Teil des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden aus Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 49 der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz und wird durch Bundesrecht (Raumordnungsgesetz, BauGB, BauNVO) ausgeformt. Im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden gelten die Anforderungen der Gemeindeordnung (§§78 – 115 GemO Rheinland- Pfalz) auch für die Landkreise (§57 LKO Rheinland- Pfalz).

Für das Verständnis der Zuweisung der Aufgaben Energieversorgung und Klimaschutz ist zu berücksichtigen, dass das Kommunalsystem in Rheinland-Pfalz von der Besonderheit der Untergliederung der Gemeinden in Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden gekennzeichnet ist. Dies stellt eine weitere Untergliederung im Verwaltungsaufbau dar, die in anderen Bundesländern nicht vorgenommen wird. Die Kompetenzen der Verbands- und Ortsgemeinden werden durch die Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz geregelt.

Verbandsgemeinden sind daher tatsächlich keine Gemeinden, sondern ein Gemeindeverband im Sinne des Art. 28 Abs.2 S.2 GG und des Art. 49 Abs. 2 Landesverfassung Rheinland-Pfalz (Klöckner in Gabler et al 2015, GemO, § 67, S.6). Verbandsgemeinden nehmen gesetzlich zugewiesene Selbstverwaltungsaufgaben neben und anstelle der Ortsgemeinden wahr, soweit dies in § 67 GO RLP geregelt ist.

Ortsgemeinden nehmen im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts aus Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 49 Abs.2 Landesverfassungsgesetz Rheinland-Pfalz und § 2 Abs.1 GO RLP alle Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft wahr, die nicht durch Gesetz einer anderen Stelle zugewiesen sind. Als Träger der eigentlichen umfassenden Planungshoheit zählt dazu im Rahmen der Bauleitplanung insbesondere die Erstellung von Bebauungsplänen (Klöckner in Gabler et al 2015, GemO, § 67, S.7). Eines der wichtigsten Prinzipien der Aufteilung in Verbands- und Ortsgemeinden ist die ehrenamtliche Verwaltung der Ortsgemeinden. Insbesondere die Ortsbürgermeister sind ehrenamtlich tätig (Stubenrauch in Gabler et al 2015, GemO, § 51, S.1).

Anstelle der Ortsgemeinden wird die Flächennutzungsplanung gem. § 67 Abs.2 GO RLP auf die Verbandsgemeinden übertragen. Bei der endgültigen Entscheidung über einen Flächennutzungsplan bedarf es gem. § 67 Abs.2 S.2 und S. 3 GO RLP der Zustimmung mindestens der Hälfte der Ortsgemeinden, die die Verbandsgemeinde bilden (näher Klöckner in Gabler et al 2015, GemO, § 67, S. 8 f.).

Seit der Änderung des LEP RLP im Jahr 2013 ist auch die Erstellung von Klimaschutzkonzepten als Aufgabe den Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen und kreisfreien Städten zugewiesen. Zielsetzung der Änderung war, den Trägern der Flächennutzungsplanung die Erstellung von Klimaschutzkonzepten aufzugeben, so dass das informelle Klimaschutzkonzept über die Flächennutzungsplanung verbindlich gemacht werden kann.

Da die gesetzliche Zuweisung der Aufgabenbereiche Energieversorgung und Klimaschutz an die Gemeinden erfolgt ist, besitzt ein Landkreis alleine zunächst keine ausreichenden hoheitlichen Kompetenzen zum Beschluss und zur Umsetzung eines nachhaltigen Energie- und Klimaschutzkonzepts, welches über den Eigenbedarf und die Belange, die den Landkreisen zugewiesen sind, beispielsweise die Wirtschaftsförderung, die Abfallentsorgung und die Wasserversorgung, hinausgeht. Dennoch haben auch Landkreise vielfältige Möglichkeiten, den lokalen Ausbau von Erneuerbaren Energien und Energieeffizienzmaßnahmen zu beeinflussen und zu fördern, insbesondere, wenn sie sich mit den Gemeinden und privaten Akteuren auf einen gemeinsamen Kooperationsprozess verständigen.

Für die Gemeinden kann es sehr sinnvoll sein, mit dem Landkreis zu kooperieren und ihre Planungen interkommunal abzustimmen. Anhaltspunkte finden sich dafür im deutschen Raumordnungsgesetz (ROG): Gem. §§ 1 Abs. 1 S. 1, 13 ROG ist der Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland durch raumplanerische Zusammenarbeit und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern ist.

Die Landkreise haben zudem die Pflicht, die Verbandsgemeinden und Gemeinden, die ihre Aufgaben nicht ausreichend erfüllen können, im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zu unterstützen (§ 2 Abs. 5 LKO RLP, sog. Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben, vgl. Dietlein in Gabler et al 2015, LKO, § 2, S.6). Ein Rundschreiben des Rheinland-Pfälzischen Ministeriums des Inneren, für Sport und Infrastruktur zur „Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Energieversorgung durch Landkreise und Verbandsgemeinden“ vom 21. Dezember 2011 verweist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. April 2011, nachdem die Zuständigkeit von Ortsgemeinden auf Landkreise übertragen werden kann, insbesondere bei kleinen Ortsgemeinden, die die Aufgabe der Energieversorgung örtlich nicht erfüllen können. Landkreise und Verbandsgemeinden könnten jedoch „wohl schwerlich gegen den Willen der für die Energieversorgung originär zuständigen Ortsgemeinden tätig werden“. Daher sei „damit zu rechnen, dass Projekte zur Errichtung von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung im Wege kommunaler Zusammenarbeit durchgeführt werden.“5

2 Die sieben Leitfragen zum Aufbau einer regionalen Energiewende-Kooperation

Abbildung 1: Die sieben Leitfragen zum Aufbau einer regionalen Energiewende-Kooperation

Leitfrage 1: Welche Ziele setzt sich die regionale Kooperation?

Die Ausgangsfrage jeder regionalen Kooperation ist, welche Ziele gemeinsam verfolgt werden sollen. Das Aushandeln und Beschließen von klaren und messbaren Zielen ermöglicht es den Beteiligten einer regionalen Kooperation, den Erfolg der gemeinsamen Arbeit regelmäßig zu überprüfen. Dies ist bei regionalen Energiewende-Kooperationen besonders relevant, da sie in der Regel auf freiwilliger Mitgliedschaft basieren und nur dann langfristig Bestand haben, wenn alle Beteiligten die Wirkungen und den Fortschritt der Zusammenarbeit positiv bewerten. Die Ziele sollten daher idealerweise „konkret, möglichst quantifizierbar, von den Beteiligten gemeinsam getragen“ werden und „auch auf der politischen Ebene verankert“ sein, wie eine Auswertung interkommunaler Energiewendeinitiativen durch das Institut für Stoffstrommanagement und die Deutschen Umwelthilfe zusammenfasst.6

Mit der Festlegung auf Ziele sollte auch die Entwicklung einer gemeinsamen Vision verbunden werden, auf die die Zusammenarbeit perspektivisch ausgerichtet ist und mit der sich möglichst alle Akteure in der Region identifizieren. Ein Teilnehmer der Energiewende-Kooperation des Landkreises Steinfurt bringt es auf den Punkt: „Man muss über die Ziele und Perspektiven einer Region eine Geschichte erzählen können“.7 Wenn sich die Menschen vor Ort in dieser Geschichte wiederfinden und davon überzeugt sind, dass die gemeinsame Arbeit ihre Region positiv voranbringt, ist das für den Erfolg und die Langlebigkeit einer regionalen Kooperation von großem Nutzen.

In Deutschland haben sich eine Vielzahl von Regionen das Ziel gesetzt, bis 2030 eine bilanzielle Vollversorgung mit Strom aus 100 % erneuerbaren Energiequellen zu erreichen. 153 von ihnen haben sich zum Netzwerk der „100% Erneuerbare-Energie-Regionen“ zusammengeschlossen und eine gemeinsame Charta unterschrieben. Die Charta der 100% Erneuerbare-Energie-Regionen bietet einen möglichen Baustein für eine „Zukunftsgeschichte“ für Regionen, die die Energiewende vor Ort umsetzen wollen, da sie neben einem klaren Ziel auch Elemente einer Zukunftsvision skizziert. So wollen die Unterzeichner*innen „die Möglichkeiten der dezentralen und regenerativen Energie- und Energieeffizienztechniken für eine nachhaltige Entwicklung ihrer Region“ ebenso nutzen wie deren Chancen „für regionale Wertschöpfung sowie partizipative Entscheidungsprozesse“, um so die Energieversorgung „stärker in die Hand der Bürger zu legen“ (Charta der 100% Erneuerbare-Energie-Regionen).

Die Energiewende hat eine hoch dynamische Entwicklung im Energiesektor ausgelöst. Daran anknüpfend werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen teilweise sehr schnell geändert und auch die Fördermittellandschaft ist mittlerweile sehr komplex (s. Ausführungen zu Finanzierung unter Leitfrage 6). Ziele und auch Leitvisionen müssen daher regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob sie noch zeitgemäß und realisierbar sind.

Zentral ist dabei, dass die Zielsetzungen und Leitvisionen eng an den spezifischen Bedürfnissen und Interessen der jeweils vor Ort lebenden Menschen ausgerichtet werden und zugleich mögliche Einschränkungen durch bestehende Herausforderungen im Blick behalten werden. Leitfragen 2 und 3 widmen sich diesen Punkten.

Leitfrage 2: Welche Anreize bietet eine regionale Kooperation?

Eine freiwillige regionale Zusammenarbeit funktioniert nur dann langfristig, wenn sie eng auf die Bedürfnisse aller wichtigen Stakeholdergruppen vor Ort ausgerichtet wird und den Beteiligten die Möglichkeit bietet, ihre Probleme an die Kooperation abzutreten.

Da eine regionale Zusammenarbeit zur Umsetzung der Energiewende auf die freiwillige Mitarbeit von Kommunen, Unternehmern und zivilgesellschaftlichen Akteuren angewiesen ist, ist es umso wichtiger, dass für jeden dieser Akteure ersichtlich ist, warum er oder sie sich dort einbringen soll. Kurz: eine regionale Zusammenarbeit funktioniert nur dann langfristig, wenn sie entsprechende Anreize für alle Beteiligten bietet.

Spannowsky und Borchert erklären diese besondere Herausforderung von freiwilligen Kooperationen am Unterschied zwischen

  • dem Gesamtnutzen einer Kooperation (eine Kooperation ist sinnvoll, wenn in kollektiver Betrachtung der Nutzen aus gemeinsamem Handeln den Nutzen aus getrenntem Handeln übersteigt) und

  • dem Einzelnutzen für jeden Kooperationsbeteiligten (eine Kooperation ist nur dann sinnvoll, wenn für jede Kommune der Nutzen des gemeinsamen Handelns höher ist als der Alleingang).8

Für freiwillige Kooperationen ist immer der Einzelnutzen für jeden Beteiligten entscheidend, was erklärt, warum es weniger regionale Kooperationen gibt, als gesamtgesellschaftlich sinnvoll wäre. Der Unterschied zwischen Gesamtnutzen und Einzelnutzen einer Kooperation lässt sich gut am Beispiel der Ansiedlung von erneuerbaren Energien veranschaulichen: so kann der Gesamtnutzen einer Kooperation zwar hoch sein, wenn durch regionale Abstimmungs- und Ausgleichsprozesse effiziente und konfliktarme Standorte für erneuerbare Energien ausgewählt werden können und davon die gesamte Region profitiert, u.a. durch eine höhere regionale Wertschöpfung. Wenn allerdings einzelne Kommunen oder Unternehmen den Einzelnutzen eines Alleingangs höher einschätzen, kommt die Kooperation dennoch nicht zustande.

Für jede regionale Kooperation sollte daher zunächst eine Analyse der Bedürfnisse und Anreize möglichst aller wichtigen Stakeholdergruppen vor Ort vorgenommen werden, um die Zielsetzungen und die Organisationsstruktur der Zusammenarbeit darauf eng auszurichten.

In der Fachliteratur und in bestehenden Leitfäden werden vor allem die folgenden Anreize für regionale Energie- und Klimaschutzkooperationen genannt:

  • Mehr regionale Wertschöpfung durch frühzeitige Planungsabstimmung und die Einbeziehung regionaler Unternehmen

  • Steigender Bedarf nach regionaler Planungsabstimmung, da verfügbare Flächen für die Ansiedlung von Energieanlagen immer knapper werden (aufgrund von Flächenversiegelung, Ausgleichsflächen für Naturschutzgebiete und der Tatsache, dass viele Windenergiestandorte schon belegt sind)

  • Mehr Akzeptanz durch einen regionalen Interessenausgleich in konfliktbeladenen Entscheidungsprozessen

  • Bündelung von Finanz- und Verwaltungsressourcen

  • Gemeinsame Fördermittelgenerierung

Leitfrage 3: Welche Herausforderungen bestehen für eine regionale Kooperation?

Den Anreizen steht eine Reihe von Herausforderungen wie mangelnden Ressourcen, langen Distanzen oder wenig integrierte Regionalplanung gegenüber, die ebenfalls für die Ausrichtung und Organisation einer regionalen Zusammenarbeit beachtet werden sollten.

Ein kurzer Blick in die Fachliteratur zeigt, dass regionale Kooperationen mit einer Vielzahl von Herausforderungen und Hemmnissen zu kämpfen haben. Räumliche Distanzen, das Beharren auf bestehenden Kompetenzen und fehlender oder unterschiedlicher Problemdruck können „einer problemadäquaten Kooperation in einer Region entgegenstehen“ fassen Bunzel und Böhme die Ergebnisse ihrer Studie zu interkommunalen Kooperationen zusammen. Sie verweisen außerdem auf das Problem, dass manche Kommunen die „Chance zur Profilierung in der Konkurrenz, nicht aber in der Kooperation mit Nachbargemeinden“ suchten.9 Andere Forscher bestätigen, dass das Pochen auf die kommunale Eigenständigkeit teilweise verkenne, dass „administrative und kommunale Verwaltungseinheiten nicht um ihrer selbst willen bestehen, sondern die funktionale Aufgabenerfüllung in einem rechtsstaatlichen und demokratischen Gemeinwesen die oberste Maxime für die Organisation der Verwaltung ist.“10

Beide Studien betonen, dass der Aufbau von Vertrauen zwischen den Beteiligten einer regionalen Zusammenarbeit der Schlüssel für deren Erfolg und Langlebigkeit sei und dass es für Aufbau von Vertrauen in der Regel einen langen Atem brauche.

Eine weitere wichtige Herausforderung ist die Zusammenführung der teilweise „wildwüchsige[n] Kooperationslandschaft“, also der Vielzahl der interkommunalen Kooperationen, die als Resultat der „Kooperationseuphorie“ um die Jahrtausendwende entstandenen seien und oft kaum aufeinander Bezug nähmen. Zugleich besteht das Problem der fehlenden Verstetigung von vielen formellen und informellen Kooperationen.11

Leitfrage 4: Welchen räumlichen Zuschnitt soll die Kooperation haben?

Bei der Festlegung der räumlichen Grenzen einer regionalen Zusammenarbeit ist zu beachten, dass funktional sinnvolle Grenzen und bestehende kommunale Grenzen nicht immer übereinstimmen. So sollte der regionale Raum groß genug sein, dass alle wesentlichen Akteure für eine Umsetzung der Energiewende vorhanden sind, aber nicht zu groß, so dass sich die Akteure kennen und verbunden fühlen. Für die Umsetzung der dezentralen Energiewende ist darüber hinaus eine Orientierung an Natur- und Siedlungsräumen sowie bestehenden Netzstrukturen zu empfehlen. Zugleich sollten bestehende politisch-administrative Grenzen berücksichtigt werden, da Verwaltungsstrukturen und die politische Entscheidungsfindung an diesen formellen Grenzen ausgerichtet sind.

Verschachtelung verschiedener räumlicher Ebenen

Es könnte sich für den jeweiligen Landkreis auch eine „Verschachtelung“ verschiedener räumlicher Ebenen anbieten:

  • die Landkreisgrenzen als Ausgangsebene

  • Aufbau von regionalen Arbeitskreisen, z.B. durch Beantragung von Klimaschutzmanager*innen durch mehrere Kommunen

  • projektspezifische lokale Kooperationen, z.B. eine Zusammenarbeit von Gemeinden und Städten zur Entwicklung von Nahwärmenetzen

  • eine überregionale Vernetzung

Räumlicher Zuschnitt: Zusammenspiel von funktionalem und politisch-administrativem Raumbezug

Eine Schlüsselfrage für die Entwicklung einer regionalen Kooperation ist die Festlegung des Raumbezugs, also die Frage, wo die räumlichen Grenzen der Zusammenarbeit gezogen werden sollen. Die Herausforderung liegt darin, das Zusammenspiel zwischen funktional sinnvollen und politisch-administrativ festgelegten Grenzen zu organisieren.

Eine Reihe von Gründen spricht für eine Festlegung des Raumbezugs einer Energiewende-Region anhand von funktionalen Kategorien:

  • Die Region sollte groß genug sein, dass wesentliche Akteure für eine Umsetzung der Energiewende vorhanden sind (s. dazu auch Leitfragen 5 und 6).

  • Die Region sollte aber auch nicht zu groß sein, so dass sich die Akteure persönlich kennen und idealerweise auch miteinander verbunden fühlen (wobei regionale Identitäten oft nicht an Grenzen von Kommunen oder Bundesländern haltmachen).

  • Für die Umsetzung der dezentralen Energiewende ist darüber hinaus eine Orientierung an Natur- und Siedlungsräumen sowie bestehenden Netzstrukturen zu empfehlen, so dass ein Energieausgleich sinnvoll hergestellt werden kann und perspektivisch Energieflüsse regionalisiert werden können12. Ein klassisches Beispiel ist eine Stadt-Umland Kooperation, in der das energieproduzierende Umland die energieverbrauchende Stadt versorgt.

Solche funktional sinnvollen Räume sind oft nicht deckungsgleich mit bestehenden politisch-administrativen Grenzen. Diese sollten bei der Wahl des Raumbezugs aber ebenfalls berücksichtigt werden, da Verwaltungsstrukturen und die politische Entscheidungsfindung an kommunalen bzw. Bundesländer-Grenzen ausgerichtet sind.

Ein Ansatz besteht darin, funktionale und politisch-administrative Grenzen in Einklang zu bringen, darin, eine Netzwerkstruktur zu entwickeln, in der sowohl politisch-administrative wie auch funktionale Räume genutzt werden können.

Leitfrage 5: Welche Akteure werden beteiligt?

Eng mit der Entscheidung über den Raumbezug verbunden ist die Frage, welche Akteure in die regionale Kooperation eingebunden werden sollen.

Kurz auf den Punkt gebracht sollten alle Menschen, die sich in der Region für die Energiewende engagieren und interessieren, die Möglichkeit bekommen, an der regionalen Zusammenarbeit zu partizipieren. Dies kann auf Basis einer umfassenden Bestandsaufnahme der für die Energiewende relevanten Akteurslandschaft stattfinden. Zu empfehlen ist eine Zusammensetzung aus dem Landkreis, den Gemeinden und Städten, der Zivilgesellschaft mit den verschiedenen Interessengruppen, den lokalen Unternehmen und Handwerksbetrieben, den regionalen Energieversorgern und der regionalen Finanzwirtschaft. Hierbei übernehmen im Netzwerk vertretene Gruppen sowohl die Rolle als Ansprechpartner für ein größeres Clientel an Akteuren in der Region als auch die als Experten für lokales Kontextwissen.

Es empfiehlt sich außerdem, Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Vereine, kommunale Akteure und Unternehmen über weitere Dialogformate in die Entwicklung einer regionalen Kooperation einzubinden. Zum einen dient diese Beteiligung dazu, die Akteure umfassend über Optionen und deren Implikationen zu unterrichten. Zum anderen ist diese Beteiligung eine Möglichkeit, frühzeitig Rückmeldungen, Bewertungen und Anregungen aus der Bürgerschaft in das Projekt zu integrieren.

Leitfrage 6: Wie wird die Kooperation organisiert und finanziert?

Im folgenden Abschnitt werden Organisations- und Finanzierungsoptionen für eine regionale Zusammenarbeit vorgestellt. Zentral ist die Einstellung eines oder mehrerer „Kümmerer“ (z.B. kommunale Klimaschutzmanager*innen, aber auch ehrenamtliche Optionen sind möglich), welche die Zusammenarbeit koordinieren und die Kommunen und privaten Akteure in der Umsetzung der Energiewende beraten und unterstützen.

Es werden weiterhin die Vor- und Nachteile verschiedener Rechts- und Organisationsformen diskutiert, wobei sich für den Landkreis Ahrweiler zunächst eine „weichere“ Rechtsform, beispielsweise die Gründung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft oder eines Vereins anbieten könnte. Daran anknüpfend werden Finanzierungsmöglichkeiten für eine regionale Zusammenarbeit vorgestellt.

Die Organisationsform ist Mittel zum Zweck

Die Eignung verschiedener Organisations- und Finanzierungsformen einer regionalen Kooperation hängt sehr stark davon ab, welchem Zweck die Zusammenarbeit dient, welche Anreize sie bietet und welche Hindernisse noch im Weg stehen. Darüber spielen auch die Größe der Region und wie divers die Akteurslandschaft ist eine Rolle. Sind alle wichtigen Stakeholdergruppen (Politik, Unternehmen, Zivilgesellschaft, Bürger*innen) schon mit an Bord oder müssen wichtige Akteure noch von der Zusammenarbeit überzeugt werden? Welche Projekte sollen gemeinsam umgesetzt werden? In welchem Umfang stehen personelle und finanzielle Mittel für die Zusammenarbeit zur Verfügung?

Die Organisationsform sollte dabei Mittel zum Zweck sein:

„Erst wenn zwischen den kommunalen Partnern ein Einvernehmen über gemeinsame Strategien, Ziele und Projekte erzielt wurde, stellt sich auf der Umsetzungsebene die Frage, welche Organisationsstrukturen gewählt werden sollen und welches Koordinationsinstrumentarium genutzt werden kann.“13

Wer organisiert und koordiniert die Zusammenarbeit („Kümmerer“)?

Zunächst muss geklärt werden, welcher Akteur oder welche Akteure die regionale Zusammenarbeit federführend koordinieren und organisieren. Eine regionale Kooperation braucht entsprechend „Initiatoren“, die die Kooperation ins Leben rufen und durch ihr Engagement sowie ihren Einfluss vorantreiben und am Leben halten. „Initiatoren“ sind daher idealerweise Personen mit einem gewissen Ansehen und einer gehobenen gesellschaftlichen Stellung. Diese Rolle wird in regionalen Kooperationen häufig durch einflussreiche politische Entscheidungsträger übernommen, beispielsweise durch Landräte oder Bürgermeister*innen.

Mindestens ebenso wichtig für den Aufbau und bei der Aufrechterhaltung von regionalen Kooperationen sind sogenannte „Kümmerer“, die die Umsetzung der Kooperation und die tägliche Arbeit steuern. „Kümmerer“ organisieren die Arbeit in den einzelnen Netzwerken und den Austausch zwischen den Netzwerken einer regionalen Kooperation, stehen als Ansprechpartner für interne und externe Anfragen zur Verfügung, stehen den regionalen Akteuren bei der Planung, Finanzierung und Realisierung von Projekten beratend zur Seite und sorgen für eine kontinuierliche Evaluation der Zusammenarbeit. „Initiatoren“ und „Kümmerer“ agieren dabei oft als „Repräsentanten“ einer Kooperation nach Innen und Außen und geben der Kooperation so ein Gesicht.14

Bei großen und heterogen aufgestellten Regionen kann es sinnvoll sein, die „Initiatoren“- und „Kümmerer“-Rollen auf mehrere Schultern zu verteilen (s. folgenden Abschnitt). Generell gibt es gute Gründe, beide Rollen zumindest anteilsmäßig auf Landkreisebene anzusiedeln. Landkreise haben oft eine sinnvolle räumliche Größe für regionale Kooperationen, wenn sie groß genug sind, um alle relevanten Akteure zu umfassen und nicht zu groß, so dass sich diese Akteure auch persönlich kennen (s. Leitfragen 4 und 5). Auch weil Landkreisen sowohl von Gemeindeebene als auch von Regionalebene zunehmend die formellen Kompetenzen für freiwillige Aufgaben im Bereich Energiewende und Klimaschutz streitig gemacht werden15, könnten Landkreise mit der Übernahme einer informellen Koordinatoren- und Moderatorenrolle zwischen Gemeinden und Planungsregionen eine wichtige und häufig ungenutzte Funktion in der politischen und planerischen Mehrebenensteuerung übernehmen. Insbesondere bei größeren Landkreisen mit vielen Gemeinden bietet es sich aber an, auch auf Ebene der Gemeinden Ansprechpartner für die regionale Kooperation zu benennen und so ein „Kümmerer-Netzwerk“ aufzubauen.

Unabhängig von der Frage, ob „Kümmerer“ auf Landkreis- und/oder auf Gemeindeebene angesiedelt werden, stehen dafür sowohl haupt- als auch ehrenamtliche Optionen zur Verfügung.

Hauptamtliche Option - Kommunale Klimaschutzmanager*innen: Eine von vielen deutschen Kommunen genutzte Strategie ist die Einstellung einer Klimaschutzmanager*in über Fördermittel der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutz Initiative. Dabei ist es möglich und auch ausdrücklich erwünscht, dass Kreise und Gemeinden gemeinsam eine Klimaschutzmanager*in beantragen. Allerdings bestehen dabei folgende beiden Einschränkungen:

  1. Es darf keine Doppelförderung geben, d.h. Städte und Gemeinden, die schon eine Klimaschutzmanager*in haben, dürfen keine weitere beantragen (es besteht jedoch die Option, dass sich diese Städte und Gemeinden mit Personalabordnungen ihrer Klimaschutzmanager*innen an einer regionalen Kooperation beteiligen).

  2. Es sind nur Kommunen und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind, antragsberechtigt (ein Verein, in dem auch Unternehmen und andere private Akteure beteiligt sind, ist beispielsweise nicht antragsberechtigt).

Ein Merkblatt der Nationalen Klimaschutz-Initiative stellt detaillierte Informationen über die Bedingungen und die Antragstellung einer kommunalen Klimaschutzmanager*in bereit.

Für weitere Informationen zu den Finanzierungsmodalitäten siehe auch Abschnitt „Wie wird die regionale Kooperation finanziert?“ dieser Broschüre.

Ehrenamtliche Option - Kommunale Beigeordnete: Da Klimaschutzmanager*innen allerdings nur über einen begrenzten Zeitraum von maximal drei Jahren gefördert werden (plus maximal zwei Jahre für ein Anschlussvorhaben) und von Seiten einiger kommunaler Vertreter generell Interesse an ehrenamtlichen Möglichkeiten zur Einstellung von „Kümmerern“ geäußert wurde, hat das Bundesforschungsprojekt EnAHRgie auch diese Option geprüft. Eine Möglichkeit ist die Bestellung von ehrenamtlichen kommunalen Beigeordneten, denen vom Landrat auf Kreisebene bzw. von den Bürgermeister*innen in den Gemeinden und Städten die Leitung von eigenen Geschäftsbereichen übertragen werden kann (s. Landkreisordnung § 44). Nach § 15 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter erhalten ehrenamtliche Beigeordnete Aufwandsentschädigungen für die Teilnahme an Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse, Besprechungen mit dem Landrat, Sitzungen des Kreisvorstands oder an Fraktionssitzungen oder wenn sie den Vorsitz in einem Ausschuss führen.

Eine Chance und ein mögliches Umsetzungshemmnis zugleich ist die Tatsache, dass Beigeordnete konkrete Aufgaben und Befugnisse zugewiesen bekommen. Sie können je nach Reichweite der übertragenen Befugnisse im Vergleich etwa zu Klimaschutzmanager*innen über größere direkte Einflussmöglichkeiten auf den politischen Prozess verfügen. Dies kann zugleich aber auch eine abschreckende Wirkung für Kommunen haben, die möglicherweise befürchten, dass die Beigeordneten in ihren Kompetenzbereich hereinreden.

Der Verantwortungsbereich von Beigeordneten sollte daher klar definiert sein. Generell können Beigeordnete eine wichtige Funktion für die Netzwerkbildung einer regionalen Zusammenarbeit einnehmen, insbesondere auf der Arbeitsebene. Im Gegensatz zu kommunalen Klimaschutzmanager*innen können sie jedoch keine eigenen Projekte umsetzen, da sie kein Budget für Öffentlichkeitsarbeit, Sachausgaben u.ä. beantragen können.

Wie wird die regionale Kooperation strukturell aufgestellt und verankert?

Bei der Entscheidung für Organisationsformen („Strukturen“) für eine regionale Zusammenarbeit stellt sich die Frage, welche Rollen in einer Kooperation besetzt werden müssen und welche Netzwerke dafür geschaffen werden.

Je nachdem, ob regionale Kooperationen strategisch (Potenzialanalysen, Entwicklung von Konzepten und Strategien, Vorbereitung und Initiierung von Energien-Anlagen) oder selbst operativ (direkte Beteiligung an Bau, Betrieb und Finanzierung von Energie-Anlagen) tätig werden wollen, oder Aktivitäten in beiden Bereichen planen, eignen sich unterschiedliche Organisations- und Netzwerkstrukturen.

Insbesondere strategisch aktive regionale Kooperationen sollten sich frühzeitig auf einen oder mehrere „Kümmerer“ einigen. Wie im vorherigen Kapitel ausgeführt, bestehen dabei sowohl hauptamtliche als auch ehrenamtliche Optionen (vgl. Abschnitt „Wer organisiert und koordiniert die Zusammenarbeit?“)).

Ebenso wichtig ist der Aufbau einer strategischen Lenkungsgruppe, die die Kooperation steuert und auf Arbeitsebene Entscheidungen der politischen Gremien vorbereitet. Das Beispiel der regionalen Energiewendekooperation in St. Wendel zeigt auf, dass es sinnvoll sein kann, wenn die strategische Lenkungsgruppe rein sachorientiert ausgerichtet wird und die Politik in diesem Gremium herausgehalten wird (s. Kap. 3.1). In St. Wendel besteht die Lenkungsgruppe aus kommunalen Verwaltungsakteuren, der regionalen Wirtschaftsfördergesellschaft, der regionalen Kulturlandschaftsinitiative sowie wissenschaftlichen Vertretern des Instituts für angewandtes Stoffstrommanagement.

Die Einbindung der Politik kann beispielsweise über einen Beirat aus kommunalen Entscheidungsträgern (z.B. Landrat und Bürgermeister) erfolgen. In St. Wendel gibt es dafür auf allen Bürgermeisterdienstbesprechungen einen festen Tagesordnungspunkt, auf dem die Lenkungsgruppe über aktuelle Projekte und künftige umsetzbare Ideen berichtet.

Zentral ist ebenso die strukturelle Verankerung der Beteiligung von Zivilgesellschaft und engagierten lokalen Initiativen („Keimzellen“), um zu verhindern, dass eine reine Verwaltungskooperation entsteht. Die Einbindung von zivilgesellschaftlichen Akteuren ist immens wichtig, u.a. um

I. die vor Ort bestehenden und oft heterogenen Interessenlagen zu identifizieren und in der Zusammenarbeit zu berücksichtigen,

II. das lokale Wissen zivilgesellschaftlicher Akteure nutzen zu können,

III. eine regionale Kooperation auch dann am Leben zu erhalten, wenn politische Entscheidungsträger wechseln oder Politik und Verwaltung gerade andere Prioritäten setzen.

Für regionale Kooperationen, die selbst operativ tätig werden wollen, bietet es sich zudem an, ein Netzwerk zu gründen, in dem sich regionale Unternehmen, Banken, Stadtwerke, Energieversorger, Energiegenossenschaften, Projektierer, Wirtschaftsfördergesellschaften und andere unternehmerisch an der Umsetzung von konkreten Energiewendeprojekten interessierte Akteure zusammenschließen. In St. Wendel wurde dafür eine eigene Energieprojektgesellschaft gegründet (s. Kap. 3.1).

Sowohl in strategisch als auch in operativ aktiven Kooperationen sollten außerdem Verfahren etabliert werden, um die lokale Bevölkerung an der Erstellung und Umsetzung von Konzepten, Maßnahmen und Projekten zu beteiligen. Das EnAHRgie Partizipationsmodell bietet hierfür eine Anleitung (s. Leitfaden Partizipation im EnAHRgie Energiekonzept).

Welche Organisations- und Rechtsformen stehen zur Verfügung?

Für die Einrichtung der verschiedenen Netzwerke wie auch für die Gesamtstruktur einer regionalen Kooperation stehen eine Reihe von öffentlich- und privatrechtlichen Organisationsformen zur Verfügung.

Kooperationswillige Kommunen sind dabei an die vom Landesgesetzgeber vorgegebenen öffentlich-rechtlichen Kooperationsformen gebunden, es besteht sogenannter „Typenzwang“. Vorgaben finden sich in den Gesetzen über die interkommunale Gemeinschaftsarbeit bzw. -zusammenarbeit. In Rheinland-Pfalz ermöglicht das Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG §1 Abs. 1) folgende vier öffentlich-rechtliche Organisationsformen, mit insgesamt steigenden Härtegraden bei der Übertragung von hoheitlichen Kompetenzen:

Kommunale Arbeitsgemeinschaft:

  • Jede lockere interkommunale Zusammenarbeit auf Grundlage eines koordinationsrechtlichen öffentlich-rechtlichen Vertrags

  • Keine Rechtspersönlichkeit, kann nur Empfehlungen aussprechen

  • Beteiligung privater Akteure ist möglich

  • Zweck: informelle Beratung, Planungsabstimmungen, Entwicklung von interkommunalen oder regionalen Lösungsansätzen

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung

  • Regelt die Übertragung kommunaler (Teil-)Aufgaben zwischen Kommunen

  • Bei Teilaufgaben verbleiben die hoheitlichen Befugnisse bei den Kommunen, bei vollständischer Aufgabenübertragung werden auch Hoheitsbefugnisse übertragen

  • Kein neuer Rechtsträger und Verwaltungsapparat, aber verbindliche Außenwirkung

Zweckverband

  • Zusammenschluss in öffentlich-rechtlicher Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und Vermögen

  • Nimmt übertragene Aufgaben selbstständig wahr, kann Verwaltungsakte und Satzungen erlassen

Kommunale Anstalt öffentlichen Rechts

  • Eigenständige Rechtspersönlichkeit mit Vermögen und Personalhoheit;

  • Kann sich an andere Unternehmen beteiligen und Leistungsbeziehungen mit Bürger*innen eingehen

  • Handelt weitgehend unabhängig von Kommunen, die nur über die Besetzung bestimmen

Bei der Wahl einer privatrechtlichen Kooperationsform besteht kein „Typenzwang“. Kommunen werden jedoch über die kommunalrechtlichen Bestimmungen bei der privatrechtlichen Rechtsformwahl eingeschränkt. Wichtig ist insbesondere eine Haftungsbeschränkung und dass die letztendliche demokratische Verantwortung bei den Kommunen verbleibt. Privatrechtliche Organisationsformen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit in regionalen Kooperationen, da sie die Beteiligung privater Dritter ermöglichen und auch einen gewissen wirtschaftlichen Handlungsspielraum für Kommunen bieten.

Insbesondere für operativ orientierte regionale Kooperationen bieten sich folgende drei privatrechtliche Organisationsformen an:

Eingetragener Verein (e.V.)

  • Langfristiger Zusammenschluss von mindestens sieben Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks

  • Juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit, Satzung, Mitgliederversammlung und Vorstand

  • Haftung ist auf das Vereinsvermögen beschränkt

  • Generell von großer Bedeutung für regionale Kooperationen, da ein Verein formlos gebildet und über die Satzung flexibel ausgestaltet werden kann, Mitgliederwechsel jederzeit möglich sind und keine strengen rechtlichen Vorgaben erfüllt werden müssen

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und körperschaftlicher Organisation

  • Kein Gesellschafter muss volles Haftungsrisiko tragen, Stammkapital von mindestens 25.000 Euro als Haftungsfonds

  • Wird ebenfalls häufig für regionale Kooperationen genutzt, da die Haftungsbeschränkung besteht und der kommunale Einfluss über die Gesellschafterversammlung gesichert ist

Eingetragene Genossenschaft (e.G.)

  • Privates Unternehmen, das ebenso wie Kapitalgesellschaften betriebswirtschaftliche Spielräume nutzen kann

  • Unterschied: in Genossenschaften ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder ein gesetzlich vorgeschriebenes Unternehmensziel

  • Nach Eintragung ins Genossenschaftsregister erwirbt die Genossenschaft ihre Rechtsfähigkeit

  • Haftung ist auf das Genossenschaftsvermögen beschränkt

  • Öffentliche Aufgabenerfüllung ist durch Mitbestimmung gewährleistet

Alle dargestellten öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Organisationsformen beruhen auf Verträgen. Regionale Kooperationen können aber auch ohne Organisationsform direkt über Verträge geregelt werden. Dies bietet sich v.a. bei konkreten Einzelprojekten an. Die Bindungswirkung der Kooperationsverträge ist dabei frei gestaltbar.

Eine Umfrage unter regionalen Energiewendekooperationen in Deutschland ergab, dass in der Praxis vor allem „lose Kooperationsmodelle“ mit geringer Bindungswirkung genutzt werden.16 Die befragten 47 Kooperationen sind mehrheitlich in kommunalen Arbeitsgemeinschaften (16) oder kommunalen GmbHs (13) organisiert. Darüber hinaus wurden Genossenschaften (6) und Vereine (5) gegründet. Weniger vertreten sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Netzwerke ohne Organisationsform (je 2), Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts und Stiftungen (je 1).

Generell kann die Gründung einer öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Gesellschaft einer Kooperation mehr Autorität und Durchsetzungskraft verschaffen.

Organisationsformen wie Vereine und GmbH bieten über ihre Organe der Mitglieder- bzw. Gesellschafterversammlungen darüber hinaus klare Vorgaben für regelmäßige, festgelegte Treffen.

Aufgrund der freiwilligen Beteiligung von Kommunen an regionalen Kooperationen ist zwar in der Anbahnungsphase ein „ergebnisoffener Prozess ohne Vorfestlegungen eine wichtige Voraussetzung“ wie eine Studie hervorhebt17. Viele Kooperationen zögern daher, sich für eine formelle Kooperationsform zu entscheiden, um zunächst ein gemeinsames Problemverständnis, Kooperationsbedarfe und -ziele zu ermitteln. Zugleich sollte aber versucht werden, möglichst von Anfang an die Verbindlichkeit von Entscheidungen hoch anzusetzen und „nicht die Türen nach allen Seiten offen zu lassen“, da dies zu Ineffizienzen und Scheitern von Kooperationen führen kann17.

Wie wird die regionale Kooperation finanziert?

Die Entscheidung für eine Kümmerer- und Organisationsstruktur hängt in der Regel maßgeblich davon ab, welche Ressourcen für den Aufbau einer regionalen Zusammenarbeit zur Verfügung stehen. Ein wichtiger Klärungspunkt zu Beginn einer regionalen Zusammenarbeit ist daher die Frage, wer sich mit welchen Finanz-, Personal- oder Sachkosten beteiligt. Generell sind sowohl regelmäßige Ressourcen (z.B. Personalmittel für die Organisation der Zusammenarbeit) wie auch einmalige Ressourcen (z.B. Investitionen in Masterpläne oder gemeinsame Maßnahmen) erforderlich. Der größte Kostenpunkt ist häufig die Einrichtung von Personalstellen für den oder die „Kümmerer“.

Idealerweise wird die Finanzierung einer Kooperation daher auf mehrere Säulen gestellt. Operativ tätige Netzwerke sollten möglichst über die erzielten Investitionsrenditen selbsttragend sein. Vorrangig strategisch orientierte Netzwerke wie ein Lenkungskreis oder ein Verein zur Stakeholderbeteiligung sind hingegen in der Regel von öffentlicher Finanzierung bzw. der Abstellung von öffentlichen Personalstellen abhängig. Der größte Kostenpunkt ist häufig die Einrichtung von Personalstellen für „Kümmerer“.

Mit Blick auf die knappen kommunalen Kassen hat sich eine umfangreiche Förderlandschaft für kommunale und regionale Energiewendeinitiativen entwickelt.

Wir verweisen hier auf die kommunalen Förderangebote der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums18, die unter anderem folgende Förderbereiche umfassen:

  • Beratungsleistungen für Kommunen, die am Beginn ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen

  • Klimaschutz- und Klimaschutzteilkonzepte

  • Klimaschutzmanagement

Unter den Punkt ‚Klimaschutzmanagement‘ fällt die Möglichkeit für Kommunen oder kommunale Zusammenschlüsse, Fördermittel für die Einstellung von kommunalen Klimaschutzmanager*innen zu beantragen (s. Abschnitt „Wer organisiert und koordiniert die Zusammenarbeit?“). Im Regelfall erfolgt eine Förderung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Kommunen, die aufgrund ihrer Haushaltslage nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, können sogar eine Förderquote von bis zu 90 % erhalten, sofern keine weiteren Drittmittel in das Vorhaben einfließen.

Sofern mehrere Kommunen gemeinsam eine Klimaschutzmanager*in einstellen wollen und auch andere laufende Kosten wie z.B. Vereinsbeiträge, die Organisation von Netzwerktreffen oder Öffentlichkeitsarbeit teilen wollen, gibt es mehrere mögliche Verteilungsschlüssel:19

  • Gleichverteilung: Lasten und Nutzen werden paritätisch verteilt, einfachster Verteilungsschlüssel, allerdings nur bei etwa gleich starken Partnern realistisch und daher in der Praxis selten

  • Einwohnerorientierte Verteilung: häufig angewandte, einfache Methode, da die Einwohnerzahl in etwa die Finanzkraft und Verwaltungsstärke der Kommunen widerspiegelt

  • Flächenorientierte Verteilung: entweder nach kommunalen Gesamtflächen, oder nach vorhabensbezogenen Flächenanteilen, allein selten angewandt, öfter in Kombination mit anderen Methoden wie z.B. b)

  • Steuerorientierte Verteilung: nach kommunalem Steueraufkommen, komplexe Methode, da u.a. auch der Finanzausgleich berücksichtigt werden sollte, damit die "Stammgemeinden" nicht benachteiligt werden

Eine politisch festgelegte Verteilung, z.B. nach Verteilung nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“, nach dem der Anteil zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl ermittelt wird

Leitfrage 7: An welchen Leitlinien orientiert sich die regionale Zusammenarbeit?

Insbesondere zu Beginn einer regionalen Zusammenarbeit ist es sinnvoll, klare Grundsätze, Regeln und Verantwortlichkeiten zwischen Beteiligten festzulegen. Die 'Rheinischen Regeln für freiwillige interkommunale Kooperationen', die seit 2006 Grundlage der Zusammenarbeit beispielsweise im :rak sind, bieten dafür eine sinnvolle Orientierung.

Warum Leitlinien und Regeln relevant sind

In freiwilligen regionalen Kooperationen zur Umsetzung der Energiewende ist es insbesondere zu Beginn der Zusammenarbeit essentiell, Vertrauen zwischen den beteiligten Akteuren aufzubauen; Vertrauen in die Verlässlichkeit aller Partner und die Einhaltung von Absprachen. Aber auch Vertrauen, dass die in die regionale Zusammenarbeit investierten Zeit-, Personal- und Finanzressourcen effizient genutzt und nicht verschwendet werden.

Ein wichtiger Lösungsansatz ist dabei die frühzeitige Festlegung von Verantwortlichkeiten und die Aufstellung von möglichst klaren Regeln oder Leitlinien der Zusammenarbeit. Idealerweise können sich die Akteure dabei an Regelwerken orientieren, die sich bereits in anderen Kontexten erfolgreich bewährt haben.

3 Von welchen Praxisbeispielen kann die regionale Zusammenarbeit lernen?

3.1 Das Kooperationsmodell Initiative Null-Emission Landkreis St. Wendel

Das Kooperationsmodell der Initiative Null-Emission Landkreis St. Wendel bietet für den Aufbau einer regionalen Kooperation im Landkreis Ahrweiler viele Anknüpfungspunkte, insbesondere aufgrund der ähnlichen Akteurslandschaft (Landkreis, Gemeinden, Privatwirtschaft und Forschungsinstitut) sowie der gut verständlichen Netzwerkstruktur (s. Abb. 2).

Die Initiative Null-Emission Landkreis St. Wendel wurde 2010 durch Landrat initiiert. Nach intensiven Vorgesprächen mit den kreiseigenen Gemeinden wurde zunächst eine Lenkungsgruppe gegründet, in welcher Vertreter der Kreisverwaltung, der Kulturlandschaftsinitiative St. Wendeler Land e.V., der Wirtschaftsförderungsgesellschaft St. Wendeler Land mbH und des Forschungsinstituts Institut für angewandtes Stoffstrommanagement die strategische Ausrichtung und Umsetzung des Leitbildes „Null-Emission Landkreis St. Wendel“ vorantreiben und als Ideenschmiede konkrete Projektideen entwickelt. Die Lenkungsgruppe wurde dabei sachgerecht ausgerichtet und die Politik bewusst rausgehalten.

Um die Einbindung der Politik sicherzustellen, wurde ein informeller Beirat gegründet, in dem der Landrat und die Bürgermeister vertreten sind. Die praktische Zusammenarbeit zwischen Lenkungsgruppe wird dabei über die regelmäßigen Bürgermeisterdienstbesprechungen organisiert. Dort gibt es einen festen Tagesordnungspunkt zur Lenkungsgruppe, auf der diese über aktuelle Projekte und künftige Ideen berichtet.

Seit Anfang 2013 organisiert und koordiniert ein kommunaler Klimaschutzmanager die regionale Zusammenarbeit im Landkreis St. Wendel. Er hat die Rolle des „Kümmerers“ in der Kooperation übernommen. Im Zuge seiner Einstellung wurden auch die beiden folgenden Netzwerke gegründet, die der Klimaschutzmanager maßgeblich betreut:

Abbildung 2: Kooperationsmodell Initiative Null-Emission Landkreis St. Wendel

Zur Beteiligung der lokalen Stakeholder an der regionalen Kooperation wurde der Verein Zukunfts-Energie-Netzwerk (ZEN) e.V. gegründet. Der ZEN dient vorrangig der Information und Vernetzung der Stakeholder (Unternehmen, Verbände und Vereine, Bürger*innen, Kommunen und Finanzinstitute), die sich im St. Wendeler Land für die Energiewende engagieren. Aus dem Verein sind auch diverse Fachgruppen hervorgegangen, welche flexibel und bedarfsgerecht gegründet werden, um konkrete Projekte und Fachthemen zu bearbeiten. So läuft die Fachgruppe zu Windkraft derzeit aus, da alle Potenziale in der Region realisiert wurden. Dafür werden derzeit Fachgruppen im Bereich E-Mobilität und Biomasse aufgebaut. Die Organisationsform des Vereins bietet die Möglichkeit Fördermittel zu akquirieren.20 So konnten lokale Landwirte und Biomasse-Anlagen über den Verein einen Antrag beim Bund auf Fördermittel für das Biomasse-Projekt „Durchwachsene Silphie“ stellen. Der Verein ist darüber hinaus auch wichtig für das Wir-Gefühl und die Außendarstellung und Außenwahrnehmung der regionalen Zusammenarbeit in St. Wendel.

Für die operative Umsetzung wurde die Energieprojektgesellschaft (EPG) St. Wendeler Land mbH gegründet, in der die regionale Wirtschaftsfördergesellschaft gemeinsam mit der Wasser- und Energieversorgung des Kreises und den lokalen Banken Energiewendeprojekte konzipiert und realisiert. Zweck der EPG ist neben der Erwirtschaftung von unternehmerischen Renditen die Schaffung von regionaler Wertschöpfung und damit die Steigerung von Akzeptanz und Teilhabe in der regionalen Kooperation. Neben der EPG ist auch die regionale Bürgerenergiegenossenschaft (BEG) St. Wendeler Land eG operativ tätig.

Finanziert wird die regionale Kooperation in St. Wendel im Wesentlichen über Fördergelder der Nationalen Klimaschutzinitiative für den kommunalen Klimaschutzmanager sowie Personal- und Sachmittel des Landkreises und der Wirtschaftsförderung. Insgesamt stehen dafür jährlich etwa 150.000 € bis 200.000 € als Gesamtbudget der Kooperation zur Verfügung, insbesondere für die Finanzierung von drei Personalstellen in der Wirtschaftsfördergesellschaft. Weitere Einkünfte bestehen über die Mitgliedsbeiträge des ZEN e.V. (ca. 4.000 €/Jahr), Ehrenamt sowie Förder- und Preisgelder für einzelne Projekte. Die EPG mbH finanziert sich selbst über Gesellschafterbeträge und Aufträge.

Weitere Informationen zur regionalen Kooperation in St. Wendel stellen die Projektwebseite sowie die Studie von IfaS & DUH, 2015 bereit (s. Literatur- und Quellenverzeichnis).

3.2 Das Modell der Zukunftskonferenzen im Stadtentwicklungskonzept „Chancen für Ludwigsburg“

Die im Drei-Jahres-Rhythmus stattfindenden Zukunftskonferenzen der Stadt Ludwigsburg zeigen beispielhaft, wie es gelingen kann,

a) eine Kooperationsform aufzubauen, in der die Stärken von zentraler Steuerung und lokalem Wissen, Erfahrungen und Engagement gleichsam zum Tragen kommen,

b) ein Querschnittsthema sektorenübergreifend in der kommunalen Praxis zu verankern,

c) dabei alle relevanten Akteure und insbesondere die Bürgerschaft einzubinden.

Der Prozess begann 2004 mit einem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats der Stadt Ludwigsburg, ein integriertes Stadtentwicklungskonzept unter starker Beteiligung der Bürgerschaft zu erstellen. Nach einer öffentlichen Auftaktveranstaltung mit 200 Teilnehmer*innen lud die Stadt Ludwigsburg im September 2005 zur ersten Zukunftskonferenz ein. Dazu wurden 100 Teilnehmer*innen in einem Bewerbungsverfahren ausgewählt, unter dem Kriterium, einen möglichst breiten Ausschnitt der Bevölkerung zu repräsentieren (Alter, Geschlecht, Einheimische/Migranten, Arbeitgeber/Arbeitnehmer). Darüber hinaus wurden gezielt Vertreter*innen aus Sport, Kultur, Kirche und sozialen Einrichtungen eingeladen. Für die Organisation und Umsetzung der Konferenz wurde eine kleine Geschäftsstelle mit zwei Mitarbeiter*innen eingerichtet.

Basierend auf den Ergebnissen der Zukunftskonferenz wurden elf Themenfelder definiert, für die dann Arbeitsgruppen eingerichtet wurden, unter Einbezug von externen Expert*innen. Im Frühjahr 2006 erfolgte die zweite Zukunftskonferenz, auf der die Ergebnisse der Arbeitsgruppen diskutiert und in Leitsätze, strategische Ziele und konkrete Maßnahmenvorschläge übersetzt wurden. Diese wurde dann als Beratungsvorschläge den politischen Entscheidern im Gemeinderat vorgelegt und vom Gemeinderat gemeinsam mit der Stadtverwaltung in Masterpläne umgesetzt.

Dabei wurde deutlich, dass es einer weiteren Konkretisierung des Gesamtstadtentwicklungskonzepts auf der Stadtteilebene bedurfte. Für diesen Zweck wurde 2007 die erste Auftaktveranstaltung für die Entwicklung von Stadtteilentwicklungskonzepten durchgeführt, wiederum mit den Methoden der Zukunftskonferenz.

Der Oberbürgermeister Werner Spec fasst die nun folgende Entwicklung zusammen:

„Weil wir aus der konzeptionellen Strategiephase schon bald konkrete Realisierungen vorantreiben konnten, entstand aus dem Stadtentwicklungskonzept eine Dynamik, die zu einer Aufbruchsstimmung führte. Die Teilnehmer dieses Prozesses nahmen wahr, dass die Zukunftskonferenzen keine Strohfeuer waren, an deren Ende gedrucktes Papier im Nirwana voller Schreibtischschubladen landet. Spürbar war stets, dass kein Anspruch darauf bestand, alle Ideen umzusetzen, stattdessen eine intensive Auseinandersetzung mit den Ergebnissen. Wichtig war es, vor allem die prioritären Maßnahmen, bei denen ein hohes Maß an Konsens zwischen beteiligten Bürgern und dem Gemeinderat kennzeichnend war, schrittweise umzusetzen. Parallel wurde die Haushaltskonsolidierung mit Zielen vorangetrieben, die im Sinne generationengerechten Handelns deutlich über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen und die laufende Ertragskraft steigert.“21

Bis heute werden die Zukunftskonferenzen regelmäßig alle drei Jahre (2009, 2012, 2015, die nächst ist für den 22.-23. Juni 2018 geplant) als offene Bürgerforen durchgeführt und dienen als Grundlage für die Weiterentwicklung des Ludwigsburger Stadtentwicklungskonzepts „Chancen für Ludwigsburg“.

Weitere Informationen zu den Zukunftskonferenzen, dem Stadtentwicklungskonzept „Chancen für Ludwigsburg“ und zu den Stadtteilentwicklungsplänen werden auf der Webseite der Stadt Ludwigsburg bereitgestellt:

3.3 Das Interkommunale Netzwerk Energie (IkoNE) Birkenfeld

Das Interkommunale Netzwerk Energie (IkoNE) des Landkreises Birkenfeld und der kreiseigenen Kommunen demonstriert, wie eine regionale Zusammenarbeit zur Umsetzung der Energiewende über ein „Kümmerer“-Netzwerk aus kommunalen Klimaschutzmanager*innen realisiert werden kann.

Das IkoNE Netzwerk wurde im Februar 2016 vom Landkreis Birkenfeld mit den Verbandsgemeinden Birkenfeld, Baumholder, Herrstein und Rhaunen, sowie der Stadt Idar-Oberstein gegründet, um die Energie- und Klimaschutz-Vision umzusetzen, die der Lenkungsausschuss der Nationalparkregion Hunsrück-Hochwald zuvor beschlossen hatte.

Die regionale Kooperation hat sich dafür folgende Ziele gesetzt:

Aufbau und dauerhafte Verankerung eines gemeinsamen Energie- und Klimaschutzmanagements

Erfahrungsaustausch zur Identifizierung und Hebung von Energieeffizienzpotenzialen, insbesondere im Bereich der öffentlichen Liegenschaften

Aufbau eines regionalen Energiedatenmanagements mit Energiebericht

Ausbau erneuerbarer Energieträger/Technologien

In Kooperation mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und der Energieagentur Rheinland-Pfalz wird derzeit die regionale Kampagne „Mein Haus macht mit“ mit den vier Bausteinen Heizungspumpentausch, hydraulischer Abgleich, Dämmung der obersten Geschossdecke und Heizungsaustausch umgesetzt. Zwei Nachbargemeinden haben ebenfalls Interesse signalisiert, die Kampagne durchzuführen (weitere Informationen auf der Webseite der Kampagne).

Das IkoNE Netzwerk ist insbesondere für Regionen ein interessantes Modell, die wie der Landkreis Ahrweiler eine regionale Energiewende-Zusammenarbeit realisieren wollen, in der sich Landkreis und kreiseigene Gemeinden auf gleicher Augenhöhe begegnen. Zur Initiierung des IkoNE Netzwerks wurde eine gemeinsame Beschlussvorlage des Landkreises und der Gemeinden aufgesetzt. Darin wurde unter anderem festgelegt, dass jede Kommune einen zuständigen Ansprechpartner aus der eigenen Verwaltung benennt:

„Die Kommunen im Landkreis führen zur Umsetzung dieser Ziele ein Energie- und Klimaschutzmanagement ein und schreiben geeignete Maßnahmen über das gegründete Netzwerk (IkoNE) fest. Im Rahmen des Netzwerkes werden die jeweilige Verwaltung mit einer benannten Person in die Umsetzung des Energie- und Klimaschutzprogrammes mit einbezogen und Verantwortlichkeiten festgelegt.“

Für diese Position nutzen der Landkreis Birkenfeld und mittlerweile drei der fünf Kommunen (Stadt Idar-Oberstein, VG Birkenfeld, VG Rhaunen) die über die Nationale Klimaschutzinitiative beantragten Klimaschutzmanager*innenstellen. Die beiden Verbandsgemeinden Herrstein und Baumholder könnten noch nachziehen und ebenfalls Klimaschutzmanager*innen beantragen. Dieses „Kümmerer-Netzwerk“ koordiniert die strategische Planung und Umsetzung der regionalen Energiewende Aktivitäten des IkoNE Netzwerks.

Weitere Informationen zum IkoNE Netzwerk stellt folgende Webseite bereit:

3.4 Das Modellprojekt :metabolon

Das Projekt :metabolon des Oberbergischen Kreises und des Rheinisch-Bergischen Kreises zeigt auf, wie im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes aus einer für die Stilllegung vorgesehenen Mülldeponie ein Forschung- und Innovationszentrum für Stoffumwandlung und Umwelttechnologien entstanden ist, dessen fachliche Relevanz weit über die beiden Landkreise hinausgeht. Neben den Bereichen Wissensentstehung und -verbreitung wurden im Zuge der Realisierung die Aspekte Freizeit, Kultur und Erholung berücksichtigt und somit die Bekanntheit, Akzeptanz und Attraktivität des Standortes innerhalb der Bevölkerung forciert.

Grundlage für die Verwirklichung des Projektes :metabolon war das für 2010 geplante Ende der Nutzung der Deponie Leppe im Oberbergischen Kreis sowie die damit verbundene langfristige Nachsorge des Deponiestandortes.Anstelle einer Entscheidung zur endgültigen Schließung des Standortes traten Überlegungen, diesen als leistungs- und zukunftsfähiges Kompetenzzentrum für Stoffumwandlung auszubauen. Realisiert werden konnte das Projekt im Rahmen der Regionale 2010, einem Strukturförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfahlen. Projektträger ist der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV), Projektpartner sind der Oberbergische Kreis und der Rheinisch-Bergische Kreis.

Das Projekt :metabolon basiert auf folgenden thematischen und infrastrukturellen Säulen:

Lernort: Das gesamte Gelände des Entsorgungszentrums Leppe ist zu einer Lehr- und Lernlandschaft zu den Themenschwerpunkten Umwelt, Ressourcen und Energieformen der Zukunft entwickelt worden. Genutzt wird dieses Angebot von Besuchern aus Kindertagesstätten bis hin zu Studierenden sowie Interessierten aus den Bereichen Aus- und Weiterbildung. Der Lernort :metabolon unterstützt Kooperationen zwischen Unternehmen und Schulen der Region.

Forschungsgemeinschaft: Seit Mai 2017 ist :metabolon offizielles Lehr- und Forschungszentrum der TH Köln. Wissenschaftliche Mitarbeiter arbeiten in Studienprojekten, führen experimentelle Bachelor- und Masterarbeiten durch oder forschen für ihre Promotion.Aufgrund der vorhandenen Infrastruktur können Wissenschaftler Fragestellungen aus den Bereichen innovative Verfahren zur stofflichen und energetischen Verwertung von Rest- und Abfallstoffen zum Schließen von Stoffkreisläufen vom Labor bis hin zur Umsetzung in industrielle Anlagen untersuchen.Einen weiteren Schwerpunkt von :metabolon stellt der Aufbau eines Wissens-Netzwerks dar: Zahlreiche nationale und internationale Hochschulen, F&E-Einrichtungen sowie regionale Verbände und Unternehmen sind Akteure in diesem Netzwerk.

Bergisches Energiekompetenzzentrum: :metabolon hält mit dem Energiekompetenzzentrum ein im Land NRW einmaliges Informationsangebot für die breite Öffentlichkeit und Fachbesucher vor. Des Weiteren unterstützt das Kompetenzzentrum die Kreise und Kommunen bei der Entwicklung neuer Lösungen und Konzepte zur Bestimmung und Erreichung von Effizienzzielen.Grundlage dieser Aktivitäten ist der Zusammenschluss wichtiger Akteure aus den Bereichen Energie, Energieeffizienz und Klimaschutz; so sind am Standort ein BioEnergiemanager, ein Holzclustermanager, der Klimaschutzmanager für den Rheinisch-Bergischen Kreis sowie der Effizienzmanager für den Oberbergischen Kreis angesiedelt. Unterstützt werden diese Aktivitäten durch die Energieagentur NRW, die Effizienzagentur NRW und weitere Institutionen des Landes und des Bundes. Basierend auf dieser Konzentration relevanten Wissens hat :metabolon in der Region Köln/Bonn eine zentrale Bedeutung im Bereich Energiekompetenz erlangt. Die Gebietskörperschaften der Region sind in Arbeitskreisen und im Trägerverein vertreten, es finden zahlreiche Tagungen verschiedenster Institutionen statt.

Nachhaltiges Gewerbegebiet: Auf der sieben Hektar großen Gewerbefläche siedelten sich ausschließlich Unternehmen aus den Bereichen Abfallwirtschaft, Stoffumwandlung und Umwelttechnik an, das Gewerbegebiet ist als offizieller Partnerstandort des Modellprojekts „Nachhaltige Gewerbeflächenentwicklung in NRW“ ausgezeichnet worden.

Freizeit, Kultur, Erholung: Im Rahmen der Neugestaltung des Projektstandortes wurde ein Teil des Deponiegeländes zu einem Ort für Freizeit- und Erholungsaktivitäten ausgebaut. Standortgegebenheiten, wie die Hanglage und die Weitläufigkeit des Areals, bieten Raum für vielfältige Sportarten, Wanderer und Mountainbiker.

Abfallwirtschaft: Der Bergische Abfallwirtschaftsverband sorgt als Zweckverband des Rheinisch-Bergischen und Oberbergischen Kreises mit einem umweltorientierten Abfallwirtschaftskonzept für Entsorgungssicherheit in den Landkreisen

Das Projekt :metabolon demonstriert beispielhaft eine ganzheitliche Herangehensweise an landkreisübergreifende Problemstellungen. Durch die Schaffung eines zentralen Ortes, an dem das relevante Wissen konzentriert wird, wird ein erheblicher Mehrwert für die Region in den Themenbereichen Stoffumwandlung und standortbezogene Umwelttechnologie und -technik sowie Ressourcenmanagement und erneuerbare Energien geschaffen. Im Zuge der Realisierung eines Lernortes sowie zahlreicher Freizeitangebote wird das Interesse breiter Bevölkerungsschichten, über das Fachpublikum hinaus, für den Standort :metabolon gewonnen.

Weitere Informationen zur regionalen Kooperation :metabolon stellen folgende Webseiten bereit:

Literaturverzeichnis

Beermann & Tews, 2017: Beermann, Jan; Tews, Kerstin (2017): Decentralised laboratories in the German energy transition. Why local renewable energy initiatives must reinvent themselves. In: Journal of Cleaner Production 169, S. 125–134. DOI: 10.1016/j.jclepro.2016.08.130.

Bunzel & Böhme, 2002: Bunzel, Arno; Böhme, Christa (2002): Interkommunales Kompensationsmanagement. Ergebnisse aus dem F+E-Vorhaben 899 82 410 "Interkommunale Zusammenarbeit bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen zum Ausgleich" des Bundesamtes für Naturschutz. Bonn-Bad Godesberg: Bundesamt für Naturschutz (Angewandte Landschaftsökologie, 49).

European Energy Award: European Energy Award: Kommunen. Online verfügbar unter https://www.european-energy-award.de/kommunen/ , zuletzt geprüft am 12.10.2016.

Gabler, Manfred; Höhnlein, Burkhard; Klöckner, Werner; Lukas, Helmut; Oster, Rudolf; Rheindorf, Beate et al. (Hg.) (Stand September 2015): Kommunalverfassungsrecht Rheinland-Pfalz: Kommentare, Texte. Wiesbaden: Kommunal- und Schul-Verlag.

IfaS & DUH, 2015: Institut für angewandtes Stoffstrommanagement, Deutsche Umwelthilfe (2015): Interkommunale Kooperation als Schlüssel zur Energiewende. Endbericht. Birkenfeld/Radolfzell. Aus den Ergebnissen der Studie wurde auch eine Broschüre mit praktischen Handlungsempfehlungen für Kommunen erstellt: Institut für angewandtes Stoffstrommanagement, Deutsche Umwelthilfe (2015): Interkommunale Kooperation als Schlüssel zur Energiewende. Erfolgsfaktoren und Handlungsempfehlungen für Kommunen. Online verfügbar unter http://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Projektinformation/Kommunaler_Umweltschutz/Kommunale_Kooperation/Broschuere_Interkommunale-Kooperation_web.pdf .

Kreis Ahrweiler (2014): Die Energiewende im Kreis Ahrweiler. Der Kreis auf dem Weg zur 100% Region. 3. Statusbericht. Bad Neuenahr-Ahrweiler. Online verfügbar unter http://www.kreis-ahrweiler.de/pdf/statusbericht2014.pdf .

Kreis Ahrweiler (2015): Die Energiewende im Kreis Ahrweiler. Der Kreis auf dem Weg zur 100% Region. 4. Statusbericht. Online verfügbar unter http://www.kreis-ahrweiler.de/pdf/statusbericht2015.pdf .

Öko-Institut e.V.; Arepo Consult; Forschungszentrum für Umweltpolitik der Freien Universität Berlin; Ecologic Consult; Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut an der Universität zu Köln; Ziesing, Hans-Joachim (2012): Evaluierung des nationalen Teils der Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Zusammenfassung Endbericht 2012. Kennzeichen 03KSE009. Berlin.

Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald (2012): Grundlagenbericht zum Energiekonzept der Planungsregion Mittelrhein-Westerwald. Online verfügbar unter http://www.mittelrhein-westerwald.de/upload/Grundlagenbericht_Energie_2012_431.pdf .

Raab, 2011: Raab, Andreas (2011): Räumliche Entwicklungen interkommunal steuern. Interkommunale Kooperation - ein bedarfsgerechtes Steuerungsinstrument für räumliche Entwicklungen auf kleinräumiger Ebene. Stuttgart: ibidem-Verl.

Spannowsky & Borchert, 2003: Spannowsky, Willy; Borchert, Dietrich (2003): Interkommunale Kooperation als Voraussetzung für die Regionalentwicklung. Forschungsprojekt im Rahmen des Ideenwettbewerbs "Stadt 2030" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF); Endbericht, Dezember 2002. Als Ms. gedr. Kaiserslautern: Lehrstuhl für Öffentliches Recht (Schriftenreihe zum Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht, 2).

Rechtsquellenverzeichnis

Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100- 1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 13. Juli 2017, BGBl. I 2017, S. 2347.

Verfassung für Rheinland-Pfalz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 1947, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Mai 2015, GVBl. 2015. S. 35.

Raumordnungsgesetz (ROG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 15 des Gesetzes vom 20. Juli 2017, BGBl. I 2017, S. 2808.

Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994, zuletzt geändert Artikel 7 des Gesetzes vom 02.03.2017, GVBl. 2017, S. 21

Landkreisordnung (LKO) in der Fassung vom 31. Januar 1994, zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 02.03.2017, GVBl.2017, S. 21.

Landesentwicklungsprogramm (LEP IV). Ministerium des Innern und für Sport RLP 2008 (Hg.) Herausforderungen erkennen – Nachhaltig handeln – Zukunft gestalten: Mainz.

1. Teilfortschreibung LEP IV: Erneuerbare Energien in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.5.2013 (GvBl. 2013.

Kontakt zu dieser Broschüre

Dr. Jan Beermann
Freie Universität Berlin
Forschungszentrum für Umweltpolitik
Ihnestraße 22
14195 Berlin
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Autoren

Dr. Jan Beermann (Forschungszentrum für Umweltpolitik, Freie Universität Berlin)

Unter Mitarbeit von:

Dr. André Schaffrin (EA European Academy)

Ansgar Skoda (EA European Academy)

Dipl.-Jur. Lena Strothe (Fachgebiet Raumplanungs- und Umweltrecht, TU Dortmund)

Dr. Kerstin Tews (Forschungszentrum für Umweltpolitik, Freie Universität Berlin)

Stand: 29.03.2018

Fußnoten


  1. Zum Spannungsverhältnis zwischen formellen und informellen Handlungsmöglichkeiten siehe: Kreisentwicklungskonzepte als politisches Gestaltungsinstrument. In: Deutscher Landkreistag Berlin (Hrsg.) Kreisentwicklungskonzepte als politisches Instrument zur Gestaltung des demografischen Wandels. Schriften des Deutschen Landkreistages. Band 98, 2011, S. 10-17 (Online verfügbar unter: http://www.landkreistag.de/images/stories/publikationen/bd-98.pdf

  2. Öko-Institut e.V. et al., 2012

  3. European Energy Award: European Energy Award: Kommunen. Online verfügbar unter https://www.european-energy-award.de/kommunen/ , zuletzt geprüft am 12.10.2016. 

  4. Spannowsky & Borchert, 2003, S. 27. 

  5. Rundschreiben des Rheinland-Pfälzischen Ministeriums des Inneren, für Sport und Infrastruktur zur „Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Energieversorgung durch Landkreise und Verbandsgemeinden vom 21. Dezember 2011. 

  6. IfaS & DUH, 2015, S. 14. 

  7. IfaS & DUH, 2015, S.12. 

  8. Spannowsky & Borchert, 2003

  9. Bunzel & Böhme, 2002, Zitate S. 71, 239. 

  10. Spannowsky & Borchert, 2003, S. 157-158. 

  11. Raab, 2011, S. 175-176. 

  12. Beermann & Tews, 2017

  13. Spannowsky & Borchert, 2003, S. 66. 

  14. IfaS & DUH, 2015

  15. Spannowsky & Borchert, 2003, S. 79-80; s. auch „Regionale Kooperation als Notwendigkeit der Raumplanung“ in dieser Broschüre

  16. IfaS & DUH, 2015, S. 331. 

  17. Raab, 2011, S. 184. 

  18. https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie  

  19. Raab, 2011, S. 179-180. 

  20. Die Satzung des Vereins ZEN e.V. kann hier heruntergeladen werden: http://www.null-emission-wnd.de/fileadmin/user_upload/pdf/Vereinssatzung_ZEN.pdf  

  21. https://www.ludwigsburg.de/site/Ludwigsburg-Internet/get/params_E1947333113/1066554/Stadtentwicklung_Planerin.pdf